Thema "Alpwirtschaft"

Datum Titel Signatur Scan
29.10.1355 Ulrich von der Lachen, Ammann der Kinder des verstorbenen Grafen Hartmann von Werdenberg-Sargans zu Vaduz schlichtet mit Zustimmung von Graf Rudolf von Wer-denberg-Sargans als Vogt dieser Kinder den Konflikt zwischen den Kirchgenossen von Schaan und einigen Walsern in Malbun um Rechte in der Alp Malbun, im Gamswald und im Berggebiet Stafiniel dahingehend, dass die Schaaner den Walsern die umstrittenen Gebiete in den umschriebenen Grenzen gegen einen jährlichen Zins von acht Pfund Pfennig zu einem Erblehen verleihen und legt die den Parteien zustehenden Rechte und Pflichten und ein Schiedsgerichtsverfahren zur Schlichtung künftiger Streitigkeiten fest, wobei jeder dieses Übereinkommen verletzenden Partei eine der Herrschaft zu zahlenden Busse von zehn Mark Silber angedroht wird. LI ALpA V U 22a
20.4.1361, Feldkirch Mit Einwilligung von Graf Rudolf IV. von Montfort-Feldkirch verkaufen meherere namentlich genannte Männer und Frauen von Frastanz und Rankweil der zum Kirchspiel Schaan gehörenden Bauernschaft die Alp Guschg für 37 1/2 Pfund Pfennig Konstanzer Münze. LI GAS U 140
05.12.1403 Mit Zustimmung des Landammanns Jakob Spiegel geben die sieben Geschworenen und die Einwohner der Gemeinde Triesen dem Walliser Hensli Gassner in Triesenberg ihre durch die aufgeführten Marken begrenzte, Drasgimiel genannte kleine Alp in der Alp Va­lü­na samt zugeschriebenem Schneefluchtrecht gegen einen jährlichen Zins von einem Pfund und einem Ehrschatz von sechs Pfund Pfennig zu Erblehen. LI GATb U 3
01.01.1483 Sigmund von Brandis entscheidet den zwischen Hans Tüngler vom Triesnerberg und der Alpgenossenschaft Vaduz herrschenden Konflikt um Wegrechte für den Viehauftrieb auf die Alp Malbun. LI AlpA V U 18
12.03.1503 Die Dorfgenossen beschliessen von Schaan unter Vermittlung von Ludwig von Brandis die Aufteilung ihrer Alpen Gritsch und Guschg auf die beiden abgegrenzten Dorfteile St. Lorenz- und St. Petersgasse. LI GAS U 5
25.04.1513 Die Gemeinde Schaan-Vaduz als klagende Partei und die Gemeinde Planken als an-geklagte Partei verpflichten sich, ihre Streitigkeiten einem unter dem Vorsitz von Graf Rudolf V. von Sulz stehenden Schiedsgericht, bestehend aus Hans Gaheini von Triesen und Georg Pergant von Balzers als Vertreter von Schaan und Vaduz und Mathias Wag-ner (Wanger) von Ruggell und Hugo Knabenknecht von Schönabüel am Eschnerberg als Vertreter von Planken, zur Entscheidung vorzulegen. LI AlpA V U 19a
20.05.1513 Graf Rudolf von Sulz als Obmann, Heinz Gaheini von Triesen und Georg Pergant von Balzers als Vertreter der Gemeinde Schaan-Vaduz, Mathias Wagner (Wanger) von Ruggell und Hugo Knabenknecht von Schönabühl am Eschnerberg als Vertreter der Gemeinde Planken entscheiden die Streitigkeiten zwischen Vaduz und Schaan als klagende und Planken als angeklagte Partei dahingehend, dass das Recht, die Plankner Wälder in Bann zu legen wie bisher Vaduz und Schaan vorbehalten sein soll, die Plankner berechtigt sind, Brenn- und Bauholz für den Eigenbedarf zu schlagen, der Verkauf von Bauholz jedoch nur an Vaduz und Schaan gestattet ist, Rodungen dürfen von den Plankner nur mit Bewilligung der Vaduzner und Schaaner auf der berghalb gelegenen Seite des Planknertobels vorgenommen werden und schliesslich wird der Viehweidegang sowie das Recht des Obstlesens für die Plankner geregelt. LI AlpA V U 19
30.04.1516 Nachdem ein von Graf Rudolf V. von Sulz mit Zustimmung der Konfliktparteien eingesetztes Schiedsgericht bestehend aus Hans Langenauer, Untervogt zu Neuburg, und Mathias Wagner von Ruggell als Vertreter der Gemeinde Schaan-Vaduz als klagende Partei, und Hans Gabathuler von Wartau und Hugo Knabenknecht von Eschen als Vertreter der Gemeinde Triesen als angeklagte Partei unter der Leitung von Hans Tschol, Ammann in der Herrschaft Blumemegg, an einem am 12. Januar 1515 in Heinrich Sattlers Haus in Vaduz abgehaltenen Gerichtstag den Konflikt betreffend Gebiete am Triesnerberg und hinter dem Kulm nicht zu schlichten vermochte, und auf dem neu angesetzten Gerichtstag der sulzische Landvogt in Vaduz, Jörg Kräler, erklärte, dass die sulzische Herrschaft das umstrittene Gebiet Wissfläcka als Jagdgebiet und im Falle der Not zur Köhlerei und Holznutzung für ihre Untertanen behalten habe und es daher dem Hans Tschol verboten werde, weiter in dieser Angelegenheit zu handeln, nimmt sich Graf Rudolf V. von Sulz der Sache selbst an. Den vorgeladenen Konfliktparteien erklärt er, dass er gnadenhalber und um Kosten zu sparen den Konfliktfall dem bereits eingesetzten Schiedsgericht zur Schlichtung übertrage unter der Bedingung, dass Landvogt Jörg Kräler seine Interessen in der Gerichtsverhandlung vertreten könne. Darauf entscheidet das erneut in Heinrich Sattlers Haus in Vaduz einberufene Schiedsgericht nach vergeblichem Vermittlungsversuch folgendermassen. Das Gebiet Wissfläcka hinter dem Kulm bleibt als Jagdgebiet und zur Holznutzung der sulzischen Herrschaft vorbehalten. Bezüglich des Viehweidegangs hinter dem Kulm gestehen sich Schaan, Vaduz und die sulzische Herrschaft das gegenseitige Nutzungsrecht zu, die damit nicht einverstandenen Triesner Vertreter haben sich dem Mehrheitsentscheid zu fügen. Bezüglich der Gebiete vor dem Kulm entscheidet Hans Tschol als Vorsitzender des Schiedsgerichts, nachdem sich die Vertreter der Konfliktparteien nicht einigen konnten, zugunsten der Triesner, denen die Nutzungsrechte und die Gerichtsbarkeit über diese Gebiete zugesprochen wird. Schliesslich wird vereinbart, dass die Gerichtskosten zwischen den Konfliktparteien geteilt werden. LI AlpA V U 17
30.06.1516 In der von der Gemeinde Triesenberg gegen die Gemeinde Schaan-Vaduz geführten Klage wegen unrechtmässiger Verhängung einer Geldstrafe gegen den des unerlaubten Holzschlags angeklagten Lienhart Gerolt von Frastanz, da dieser auf ihrem Gebiet denHolzfrevel begangen habe und ihnen deshalb das Bussgeld zustehe, entscheidet das Landgericht Rankweil unter dem Vorsitz des Landrichters Hans Ulrich von Hörningen nach Einvernahme der von beiden Parteien gestellten Zeugen den Konflikt wegen umstrittener Gebietsrechte dahingehend, dass es den Grenzverlauf der den Walsern auf Triesenberg zugehörigen Alp, genannt das hinterste Garselli, festlegt und ihnen die Hälfte des 3 Gulden betragenden Bussgeldes zuspricht, die Gerichtskosten werden je zur Hälfte den Parteien überbunden und das bisherige gegenseitige Holzschlagrecht für Bauholz im umstrittenen Gebiet soll weiterhin Gültigkeit haben. LI AlpA V U 20a-b
09.03.1562 Ein Gericht unter dem Vorsitz von Landammann Hans Schierscher in Vaduz anerkennt im Namen und mit Einwilligung des Landesherrn Graf Alwig von Sulz die von der Gemeinde Triesenberg in einer Gemeindeversammlung zum Wohl aller Gemeindeleute beschlossene ausführlich dargelegte Alpordnung, wonach der in Kuhweiden aufgeteilte Alpbesitz an die in neun Roden eingeteilte Dorfbevölkerung zugeteilt werden soll, nachdem keine Einsprachen dagegen vor Gericht eingelegt wurden. LI GATb U 19
27.09.1569 Nachdem im Konflikt um Schneefluchtrechte zwischen den Dörfern Schaan und Vaduz einerseits und der Gemeinde Triesenberg andererseits gegen ein im Namen des Landesherrn Graf Alwig von Sulz von Christian Engstler, seinem Ammann zum Sonntag und inRaggal, ergangenes Urteil, das Schaan und Vaduz das Schneefluchtrecht in den Gamswald nicht aber das Weiderecht in diesem Gebiet zusprach, von der klagenden ParteiSchaan-Vaduz an Alwig von Sulz appelliert wurde, entscheidet dieser aufgrund der vonseinen hinzugezogenen Beamten an ihn erfolgen Berichterstattung, dass das erstinstanzliche Urteil rechtmässig sei und Schaan-Vaduz das Schneefluchtrecht aus ihren dreiAlpen Gritsch, Guschg und Malbun in das Gebiet zwischen dem Gamswald und demStossen Brunnen zustehen solle und ihr Vieh notfalls auch jeweils einen Tag lang dieWeide über dieses Gebiet hinaus in Anspruch nehmen dürfe, sollte auch danach das Viehnicht auf ihre Alpen zurückgetrieben werden können, dürfe es gegen Entschädigung inden eingezäunten Gamswald getrieben werden, wobei die Triesenberger an der weiterenNutzung des Waldes nicht gehindert werden dürfen, schliesslich wird derjenigen Partei,die dieses Übereinkommen nicht einhält, eine Busse von einhundert Pfund angedroht. LI AlpA V U 7
30.04.1584 Karl Ludwig von Sulz entscheidet zusammen mit seinen zugezogenen Amtsleuten auf Ersuchen der Gemeinden Triesen und Triesenberg die zwischen ihnen herrschenden Wei­de- und Nutzungsstreitigkeiten dahingehend, dass den Konfliktparteien die Nut­zungsrechte an Baumfrüchten und die gemeinsame Viehweide innerhalb bestimmter Gren­zen festgelegt werden, wobei den Triesnern das Recht, ihre Schafe und Schweine zu weiden, zeitlich einge­schränkt, für die Triesenberger Bestimmungen betreffend Vieh­pacht zur Alpsömmerung erlassen und den Triesnern die Einzäunung der Fron­wälder befohlen wird. LI GATb U 18
22.09.1589 Im Namen des Landesherrn Karl Ludwig Graf von Sulz entscheidet auf Bitten der Gemeindeleute von Vaduz und Triesenberg ein Schiedsgericht unter dem Vorsitz von Philibert Rignoldt von Prosswalden, Landvogt zu Vaduz, und Georg Glarner amtierender undHans Tschol ehemaliger Ammann der Herrschaft Blumenegg als Vertreter der klagendensowie Ludwig Hasslach, Hofschreiber der österreichischen Herrschaft Feldkirch, undHeinrich Berthold, Alt-Ammann der Herrschaft Blumenegg, als Verteter der beklagtenPartei aufgrund von Kundschaften, mit Verweis auf die Urkunde vom 29. Oktober 1355und unter Vorbehalt der landesherrlichen Zustimmung die zwischen den Konfliktparteienim Gebiet Horlaubena auf der Alp Malbun und entlang des nach der Alp Guschgführenden Viehtriebwegs herrschenden Nutzungskonflikte und legt die von diesenentweder alleinig oder gemeinsam zu nutzenden Gebiete durch Grenzbeschreibungenfest, wobei die Konfliktparteien selbst zur Verhütung künftiger Konflikte das ihnen zurgemeinsamen Nutzung zugesprochene Gebiet der Horlaubena durch Markensetzunguntereinander aufteilen und zur Sicherung weiteren Eigentums der Triesenberger undzur genauen Abgrenzung des Gebietes zwischen Täli und Heita zusätzlich Marken setzenlassen. LI AlpA V U 22b
21.02.1597 Auf Bitten entscheiden Sigmund Rainolt amtierender und Philibert Rignoldt von Prosswalden ehemaliger Landvogt in Vaduz sowie Landschreiber Johann Jakob Beckh im Namen ihres Landesherrn Graf Karl Ludwig von Sulz in dem seit längerer Zeit andauerndenKonflkt zwischen den Gemeinden Schaan und Balzers/Mäls um Schneefluchtrechte, dassbeide Parteien zur Inanspruchnahme der Schneeflucht auf die Triesner Alp (Valüna)gleichberechtigt sein sollen. LI AlpA V U 1
1618-1666 Verzeichnis über die von der Herrschaft Blumenegg von 1618-1666 geleisteten  Kriegskontributionen in der Höhe von insgesamt 91'788 Gulden. LI AlpA V U 21c
1631-1732 Alpgenossenschaft Vaduz Alpbuch I 1641-1732 LI AlpA V Alpbuch I
01.08.1643 Adam Öhri, Landammann der Herrschaft Schellenberg, vermittelt als erbetener Obmannin dem zwischen der Gemeinde Schaan-Vaduz als klagende und den Wallisern derGemeinde Triesenberg als angeklagte Partei herrschenden Konflikt wegen unbefugterBenutzung der Vaduzer und Schaaner Alpen dahingehend, dass die Kläger von ihremBegehren, die von ihren Vorfahren zur Vermeidung weiterer Beeinträchtigung ihresübrigen Alpbesitzes den Triesenbergern als Erblehen verliehene Alp in Malbun mit demGamswald oder nun sogenannten Gemeindewald, wieder zu entziehen, weil sich dieTriesenberger nicht an die abgemachten Vereinbarungen hielten, ablassen und mitdiesen einen neuen Vertrag schliessen, in welchem die Gültigkeit des bisherigenLehenbriefs weiterhin anerkannt wird, jedoch mit der Auflage, dass die Triesenbergerwegen ihres Verschuldens künftig zur Bezahlung des doppelten Lehenzinses, d. h. 16Pfund, und der weiter vertraglich vereinbarten vier Pfund Pfennig verpflichtet sowie beikünftiger Missachtung der Alpgrenzen beim ersten Mal mit einem Pfund, beim zweitenMal mit zwei und beim dritten Mahl mit drei Pfund Pfennig pro Stück Vieh gebüsstwerden und bei einer dreimaligen Vertragsverletzung während eines Sommers zudem dasLehen verfallen sein solle, darüberhinaus soll der Gemeindewald gemäss gesetztenMarksteinen zwischen den Konfliktparteien aufgeteilt werden. LI Alp A V U 9
02.02.1652 Der amtierende Landammann Adam Walser und die beiden Alt-Landammänner der Grafschaft Vaduz, Thomas Hilti und Adam Kranz, bestätigen im Namen der Gemeinde Schaan-Vaduz, dass diese für das am 2. Februar 1647 bei Rudolf von Salis in Zizers auf-genommene Darlehen von 3000 Gulden (zur Bezahlung ihres Anteils an den von den schwedischen Truppen während des Dreissigjährigen Krieges auferlegten Kriegslasten) für ausstehende und laufende Zinsen insgesamt 338 Gulden schuldig sind, die sie bis am 2. Februar 1653 zu bezahlen versprechen.   LI AlpA V U 6
26.02.1652 Thomas Hilti, amtierender Landammann der Grafschaft Vaduz und die beiden Alt-Landammänner Adam Kranz und Adam Walser sowie weitere Vertreter der Gemeinde Schaan-Vaduz verkaufen mit Zustimmung ihres Landesherrn Graf Franz Wilhelm von Hohenems zur Begleichung des bei Rudolf von Salis in Zizers aufgenommenen Dar­lehens für die während des Dreissigjährigen Krieges insbesondere von den schwedi­schen Truppen der Gemeinde auferlegten Kriegslasten der Gemeinde Triesenberg ihr durch die aufgeführten Marken begrenztes, hinter Kulm gelegenes als Erblehen beses­se­nes Gebiet Grossstäg samt zugeschriebenem Schneefluchtrecht um 760 Gulden. LI AlpA V U 8a
12.05.1660 Schreiben von Rudolf von Salis in Zizers betreffend sein auf Bitten der Gemeinden Schaan, Vaduz und Planken erfolgtes Entgegenkommen, ihnen künftig einen DarlehensZins von 5 Prozent zu berechnen, falls sie diesen termingerecht bezahlten, wobei die Auf5 teilung des Zinsbetrages den Gemeinden überlassen bleibe, das Darlehen selbst jedoch nur als Ganzes zurückbezahlt werden könn LI AlpA V U 21b
nach 18.09.1662 Schreiben der Gemeinden Schaan und Vaduz an ihren Landesherrn Graf Karl Friedrichvon Hohenems betreffend die Bitte, sie bei dem ihnen vom verstorbenen Grafen FranzWilhelm I. von Hohenems gegebenen Versprechen, das dem Rheinhochwasser durchharte Arbeit abgerungene Land als Eigenbesitz nutzen zu dürfen, zu schützen und sie vorder angedrohten Strafe wegen Missachtung der Waldordnung zu bewahren. LI AlpA V U 21
11.02.1666 Hans (Luzi) Gugelberg von Moos quittiert die von den Gemeinden Schaan, Vaduz undPlanken erfolgte Zahlung der noch ausstehenden Zinsen für ein von seinem Schwiegervater Rudolf von Salis 1647 gewährtes Darlehen von 3000 Gulden und hält fest, dasskünftig die Zinszahlung an ihn zu erfolgen habe. LI AlpA V A 2
17.01.1688   An die Vorgesetzten der Gemeinde Vaduz von der gräflich (Hohenemsischen) Kanzlei inVaduz erlassene Verfügung, gemäss der vor etlichen Jahren in der Grafschaft Vaduz erlassenen Verordnung über die Entschädigung der Hebammen der Maria Längle für ihreMitarbeit bei der inzwischen verstorbenen Hebamme Maria Wolf die versprochenen 3Gulden jährlich Wartegeld zu entrichten und für die Zeit, während der sie die Hebammenstelle seither alleine versehen habe, den gleichen Lohn von jährlich 5 Gulden wieder früheren Hebamme zu bezahlen.   LI AlpA V A 3
18.06.1696 Die Alpvögte der Alpgenossenschaft Vaduz, Andreas Hilti und Jörg Thöny, und diejenigen der Schaaner Alpgenossenschaft Gritsch, Johannes Gesteder und Fluri Hilti,teilen den zu unterhaltenden Zaun in der Alp Valorsch durch einen Markstein in der Mittedes Zauns untereinander auf. LI AlpA V A 4
1699   Schreiben der gräflich Hohenemsischen Kanzlei in Vaduz? betreffend die Zustellungeiner Namensliste mit dem vorsitzenden Richter Georg Wolf, Landamman der GrafschaftVaduz, dem Anwalt Stoffel Walser und den Gerichtsbeisitzern (in einer nicht nähererläuterten Angelegenheit) an den Landammann Georg Wolf und Kaspar Schreiber.   LI AlpA A 1a
22.05.1708 Die Gemeindevorgesetzten von Schaan-Vaduz teilen die der Gemeinde von der [oberen]Landschaft Vaduz [für den Unterhalt der durchziehenden Truppen während desSpanischen Erbfolgekrieges] überbundenen Schulden untereinander auf und weisen dievon Vaduz zu bezahlenden Schuldposten aus. LI AlpA V U 12
22.04.1713 Schreiben der fürstlich-liechtensteinischen Kanzlei in Feldkirch betreffend die auf Anzeige des Schaaner Pfarrers [Franz Josef von Harder], dass die Gemeinden Schaan undVaduz ihm die Alprechte entgegen altem Herkommen verweigern, von der Obrigkeit andie Gemeinden erfolgten Befehl, dem Schaaner Pfarrer seine Alprechte nicht vorzuenthalten oder diesem bei Überbelegung der Alpen den betreffenden Alplohn zu erstattenund ihre Gründe für die Verweigerung der Alprechte vorzubringen. LI AlpA V A 5
07.06.1715 Auf Anzeige des Schaaner Pfarrers Franz Josef von Harder, dass die AlpgenossenschaftGritsch ihm jegliche Nutzungsrechte in der Alp Gritsch entgegen altem Herkommenverweigern, befiehlt die fürstlich-liechtensteinische Obrigkeit den Alpgenossen der AlpGritsch unter Strafandrohung, dem Schaaner Pfarrer seine Alprechte nicht vorzuenthalten. LI AlpA V U 5
08.04.1716   Die Vorgesetzten und Geschwornen der Alpgenossenschaft Vaduz treffen mit FlorianWolf eine Abmachung, wonach dieser gegen ein Entgelt von 3 Gulden und die ungehinderten Nutzungsrechte am Bach verspricht, den Wassergraben in der Spania zu öffnenund zu unterhalten.   LI AlpA V U 15
26.03.1719 Die Vorgesetzten von Vaduz bestätigen die durch Florian Wolf erfolgte Anweisung des durch seinen verstorbenen Vetter [Hofkaplan] Karl Negele der Schule Vaduz gestifteten Betrages von 500 Gulden an die aufgeführten Schuldner in Triesenberg. LI AlpA V A 6
1733-1834 Alpgenossenschaft Vaduz Alpbuch II 1733-1834 LI AlpA V Alpbuch II
25.05.1751 Schreiben der fürstlich-liechtensteinischen Kanzlei in Vaduz betreffend die von denaufgeführten Vertretern der oberen Landschaft (Herrschaft Vaduz) mit Major N. vonGugelberg und Stadtvogt [Herkules Ulysses von] Brügger von Maienfeld gepflogene5 Abrechnung über die ausstehenden Zinsen für fünf gewährte, zusammen 1799 Guldenbetragende Darlehen aus der Erbschaft des Ulisses von Gugelberg in Maienfeld, wobeiein Darlehen von 540 Gulden vom verstorbenen Landammann [Adam] Rheinberger zurBezahlung der schwäbischen Reichskreissteuern aufgenommen wurde; die bis zum Jahr1751 nach Abzug geleisteter Zahlungen noch ausstehende Zinsschuld von 1000 Gulden10 sowie das Darlehen von 1799 Gulden sollen in fünf Jahrezahlungen beglichen werden,wobei das der Gemeinde Triesen geschuldete Wuhrgeld von 12 Gulden und 32 Kreuzeran den künftigen Zinsen abzuziehen ist. LI AlpA V A 7
11.01.1759 Auszug aus dem Gerichtsprotokoll des fürstlich liechtensteinischen Oberamtes, wonachin der Gerichtsklage der Alpgenossen, vertreten durch Alt-Landammann Johannes Jägerund Richter Josef Verling, gegen die Gemeinde Triesenberg wegen widerrechtlichemAuftrieb der Ziegen in die Vaduzer Alpen, die beiden Triesenberger Thoma Frommeltund Christa Schädler zur Bezahlung einer Busse von einem Pfund Pfennig an die Landesherrschaft sowie zur Übernahme der Gerichtskosten verurteilt werden, da sie erwiesenermassen den Hirten den Befehl dazu gegeben haben, und der Gemeinde Vaduz eineEntschädigung von einem Schilling für jede aufgetriebene Ziege zugesprochen wird. LI AlpA V U 13
19.01.1764 Schreiben der fürstlich-liechtensteinischen Kanzlei in Vaduz betreffend den vom Oberamt an den herrschaftlichen Zoller Johannes Seger aufgrund der von den Vaduzer Geschworenen eingegangenen Klage auszurichtenden Befehl, die vom Dienstknecht für das geforderte Fahrrecht in den Zaun beim Gut an der Rütti gemachten Öffnungen zum Holzführen in das Gebiet Schwefel umgehend wieder zu schliessen und künftig dafür zu sorgen, dass zur Durchfahrt die offenstehenden "Reüthen" (Rodungen) benutzt werden, ansonsten er für den verursachten Schaden aufzukommen habe. LI AlpA V A 8
01.01.1777 Anlage des Steuerertrags der "behebten" Steuer (alte Landessteuer), wobei der Zinsertrag von 23 Gulden 8 Kreuzer und 2 Pfennig vom Genossenschaftsvogt eingezogen und dem fürstlichen Rentamt übergeben werden soll sowie der Vermerk, dass die Genossenschaft am 21. Dezember 1791 dem Anton Thöni 100 Gulden geliehen habe. LI AlpA V A 9a
12.10.1778 Die Vorgesetzten und der Alpvogt der Alpgenossenschaft Vaduz treffen mit dem Kupferschmied Jakob Juz in Nenzing eine Abmachung zur Rücknahme des alten und Lieferungeines neuen Alpkessels in die Alp Malbun unter den aufgeführten Bedingungen. LI AlpA V U 14
18.10.1778 Der Alpvogt Anton Ospelt und die Vorgesetzten der Vaduzer Alpgenossenschaft schliessen mit dem Zimmernmann Johann Ospelt und Hans Beck in Triesenberg einen Vertrag für den Bau zweier Alphütten und eines Schuppens in der Alp Malbun für 200 Kühe zum Preis von 150 Gulden sowie einer Dublone Trinkgeld und 4 Viertel Kernen. LI AlpA V U 4a
01.11.1778 Landammann, Richter und Alpvogt treffen mit den Alpgenossen Seckelmeister Stoffel Ospelt, Josef Willi, Flory Seger und Josef und Jörg Gassner eine Abmachung für die Lieferung von Bauholz und Schindeln auf den Bauplatz der neu zu erstellenden Alphütten zum Preis von 180 Gulden. LI AlpA V U 10
17.01.1779 Landammann, Richter und Alpvogt stellen dem Matis Negele von Triesenberg die zur Alpwirtschaft benötigte und auf die Alp zu liefernde Ausrüstung zur Verfügung. LI AlpA V U 21d
12.06.1781 Die Alpgenossenschaft Vaduz beschliesst die Aufteilung ihres Alpbesitzes [in Malbun],wobei den Alpgenossen des Unterdorfes die untere und denjenigen des Oberdorfes dieobere Alphütte zugewiesen wird, und trifft Regelungen hinsichtlich des Baus neuer Alphütten, Bestossung der Alpen und des Einkaufs in die Alpgenossenschaft. LI AlpA V U 11
05.04.1782 Quittung von Herkules von Brügger in Maienfeld über den von den Richtern und dem Vorsteher der Gemeinde Vaduz im Namen der Landschaft Vaduz erhaltenen Schuldbetrag von 500 Gulden sowie den Jahreszins von 20 Gulden. LI AlpA V A 10
06.09.1787 Beschluss der Gemeinde Vaduz, dass künftig bei einer Erbteilung sowie bei einem Verkauf oder Tausch eines Hauses die betreffenden Gemeindewaldteile zum jeweiligen Haus gehören und nicht aufgeteilt werden sollen. LI AlpA V A 11
10.02.1788 Quittung des fürstlich liechtensteinischen Rentamts über den Erhalt der "behebten" Steuer (alte Landessteuer) für die (Gerichts-) Gemeinde Vaduz von 23 Gulden 8 Kreuzer und 2 Pfennig. LI AlpA V A 9b
30.11.1788   Quittung des Küfers Franz Anton Gottschalk über den vom Alpvogt Lorenz Laternsererhaltenen Betrag von 17 Gulden und 36 Kreuzer für die Anstellung des Alpknechts sowiefür Speis und Trank für die Alpgenossenschaft bei der Alpabfahrt (?).   LI AlpA V A 12a
22.03.1789 Das fürstl. liechtenst. Rentamt (Rentmeister Josef Fritz) in Vaduz quittiert die von LorenzLaternser, Verwalter [der liechtensteinischen Güter] des Klosters St. Johann im Thurtalund Alpvogt der Gemeinde Vaduz, für das Jahr 1788 bezahlte Landsteuer (behebteSteuer) von 23 Gulden und 8½ Kreuzer. LI AlpA V U 21e
04.08.1790 Anlässlich einer seit mehr als zwanzig Jahren wieder vorgenommenen Kontrolle der Marksteine in der Alp Malbun setzen die Vertreter der Gemeinden Vaduz und Triesenberg drei neue anstelle von drei nicht mehr auffindbaren Marksteinen, bestätigen die Richtigkeit der übrigen und raten, eine Überprüfung der Marksteine öfters vorzunehmen, damit diese nicht in Vergessenheit geraten. LI AlpA V U 3
20.09.1790 Die Vaduzer Alpgenossenschaft beauftragt den Johannes Schlegel zur Herrichtung derbeiden Alphütten in der Alp Malbun auf ihrem alten Platz zum Preis von 50 Gulden. LI AlpA V U 4 b
04.04.1791 Zwischen den Gerichtsmännern und dem Alpvogt [der Alpgenossenschaft Malbun] und den Zimmerleuten Josef Anton Ospelt, Johann Ospelt und Michael Kaufmann geschlossener Vertrag betreffend die unter den aufgeführten Bedingungen erfolgte Vergabe der Arbeiten an den Hütten und Schuppen auf der Alp Malbun. LI AlpA V A 13a
13.11.1791 Quittung des Schlossküfers Franz Anton Gottschalk über den vom Alpvogt Baptist Hilti im Namen der Alpgenossenschaft [Malbun] erhaltenen Betrag von 27 Gulden und 36 Kreuzer für die Maurer und Zimmerleute sowie für Speis und Trank für die Alpgenossenschaft bei der Alpabfahrt (?). LI AlpA V A 13b
24.04.1796 Richter und Alpvogt der Alpgenossenschaft Vaduz stellen das Alppersonal unter Anführung des jeweiligen Alplohns ein, wobei die gesamte Lohnsumme 97 Gulden und 30 Kreuzer beträgt. LI AlpA V U 21f
30.04.1797 Richter und Alpvogt der Alpgenossenschaft Vaduz stellen das Alppersonal unter Anführung des jeweiligen Alplohns ein. LI AlpA V U 21g
17.07.1803 Quittung des Rentmeisters Josef Fritz über den Erhalt der "behebten" Steuer (alte Landessteuer) von 46 Gulden und 17 Kreuzer. LI AlpA V A 9c
20.04.1804 Franz Josef Thöni und seine Frau Johanna Jehle bestätigen den Empfang eines Darlehens von 100 Gulden von der Alpgenossenschaft Vaduz, wofür sie eine Wiese in Iraggell zu Unterpfand setzen. LI AlpA V A 14a
17.12.1810 Oberamtliches Rundschreiben an die Gemeinden der oberen Landschaft betreffend die Aufforderung, das der Landesherrschaft vorbehaltene Holzschlagrecht in den Alpen zu befolgen, da ihnen auf den Alpen nur das Weiderecht und das Holzungsrecht lediglich zum Unterhalt der Alphütten und für das Brennholz während der Alpzeit zustehe, wobei jeder verpflichtet sei, Verstösse gegen diese Verordnung der Obrigkeit zu melden. LI AlpA V A 15a
02.10.1814 Quittung des Küfers Baptist Quaderer über den erhaltenen Betrag von 20 Gulden und 42 Kreuzer für die im Jahr 1814 für die Alpgenossenschaft ausgewiesenen Ausgaben für Speis und Trank. LI AlpA V A 12a
1819-1836 Zwischen Josef Risch, Alpvogt der Alpgenossenschaft Malbun, und dem Alpsenn Johann Schlegel in Wartau geschlossener Vertrag betreffend die unter den aufgeführten Bedingungen erfolgte Verpachtung der Vaduzer Alp Malbun. LI AlpA V A 1b
02.05.1830 Zwischen der Alpgenossenschaft Vaduz und dem Zimmermeister Christian Gassner in Triesenberg geschlossener Vertrag zum Bau eines Alpstalls für 40 Gulden und 30 Kreuzer. LI AlpA V A 16
ca. Mai 1832 Zwischen dem Vorsteher, Richter, Säckelmeister und den Alpvögten der Gemeinde Vaduz und Josef Sele in Triesenberg geschlossener Vertrag zum Bau einer Alphütte auf Valorsch für 24 Gulden. LI AlpA V A 17
1833-1834 Alpgenossenschaft Vaduz Verschiedenes LI AlpA V Verschiedenes
1833-1834 Alprechnung 1833-1834 LI AlpA V III Alprechnung
22.08.1842 Schreiben des Hofkanzleibeamten Maximilian Kraupa und H. Mayer an die Gemeinde Vaduz betreffend die Aufforderung, am 23. August beim Oberamt die ihren Alpbesitz bzw. ihre Alprechte bestätigenden Urkunden vorzuweisen, um die von Ihrer Durchlaucht [Fürst Alois II. v. Liechtenstein] in Auftrag gegebenen Vergleichsanträge bezüglich einer allfälligen Ablösung des landesherrlichen Holzschlagrechtes in den Alpen zu Protokoll nehmen zu können. LI AlpA V A 18
06.06.1845 Abtretung eines der Alpgenossenschaft Vaduz gewährten zu fünf Prozent verzinsbaren Darlehens von 180 Gulden an Dr. Ludwig Grass in Vaduz durch den Landschreiber Rudolf Miliczeck. LI AlpA V A 20
19.06.1845 Auf Betreiben der Gemeindevorsteher und der Vögte der Alpgenossenschaften (von Schaan und Vaduz) auf sechs Jahre abgeschlossener Gesellschafts-Vertrag, wonach unter den aufgeführten Bedingungen den Mitgliedern einen Schadensersatz für ihr in den Alpen verunglücktes Vieh in Aussicht gestellt wird. LI AlpA V U 16
1852-1884 Verzeichnis der Viehbesitzer, welche laut Vertrag für das in die Vaduzer Alpen aufgetriebene Vieh im Unglücksfall einander Schadenersatz zu leisten haben. LI AlpA V A 1c
1861-1887 Alpgenossenschaft Vaduz Alpbuch V 1861-1887 LI AlpA V Alpbuch V
14.01.1862 Bürgermeister Johann Georg Marxer, Johann Laternser und Christoph Ospelt als Vertreter der Alpgenossenschaft Vaduz bestätigen dem Landesvikar Josef Anton Wolfinger den Empfang eines zu 5 Prozent verzinsbaren 110 Gulden betragenden Darlehens, wofür sie die auf 45'000 Gulden geschätzte Alp Malbun zu Unterpfand setzen. LI AlpA V A 14c
07.09.1871 Johann Georg Marxer kündet im Auftrag von Franz Josef Wolfinger in Ravensburg der Alpgenossenschaft Vaduz, vertreten durch den Alpvogt Franz Michael Thöny, das am 14. Januar 1862 vom inzwischen verstorbenen Kanoniker [Josef Anton] Wolfinger der Alpgenossenschaft Vaduz gewährte Darlehen von 110 Gulden. LI AlpA V A 14d
12.07.1873 Die Alpgenossenschaft Vaduz verkauft dem Alois Schlegel in Nendeln unter den aufgeführten Bedingungen sämtliche Legföhren ("Sandarinen") und das herumliegende und stehende Dürrholz in der Alp Malbun und im Gebiet Kalberböchel für 280 Gulden sowie das vom Forstamt zur Abholzung bewilligte Holz zum Preis von 2 Gulden und 50 Kreuzer pro Klafter, wobei der Käufer verpflichtet wird, die Abholzung auf der Alp Malbun bis Ende 1876 vorzunehmen, das geschlagene Holz bis Ende 1877 zu kohlen und die Legföhren im Gebiet Hahnenspiel bis Ende 1878 abzuholzen LI AlpA V U 28
12.07.1873 Die Alpgenossenschaft Vaduz verkauft dem Johann Niedhart in Triesen unter den aufgeführten Bedingungen sämtliche "Sandarinen" sowie das herumliegende und stehende Dürrholz im Gebiet Hahnenspiel für 600 Gulden. LI AlpA V U 27
26.05.1885 Christof Laternser bestätigt, dass er und seine Frau gegen Abtretung der Nutzniessung ihres Eigentums vom Schustermeister Andreas Seger, dem Mann ihrer Tochter, vertragsgemäss verpflegt werden und dass der gegenwärtige sowie künftig zunehmende Viehbestand alleiniges Eigentum ihres Schwiegersohnes bleibt. LI AlpA V U 24
09.11.1901 Feststellung und Beschreibung der Grenzmarken zwischen den Vaduzer und Triesenberger Alpen Malbun durch die bevollmächtigten Vertreter der beiden Gemeinden. LI AlpA V U 25