Die Schweiz nimmt die liechtensteinische Neutralitätserklärung zur Kenntnis und notifiziert diese der Staatenwelt


Bestätigung der liechtensteinischen Neutralitätserklärung durch das Eidgenössische Politische Departement [1]

31.8.1939, Bern

Das Eidgenössische Politische Departement beehrt sich, der Fürstlich Liechtensteinischen Regierung den Empfang der geschätzten Note vom 30. August 1939 anzuzeigen, mit der sie ihm im Auftrag Seiner Durchlaucht des Regierenden Fürsten von und zu Liechtenstein [Franz Josef II.] zur Kenntnis bringt, dass das Fürstentum Liechtenstein im Falle eines kriegerischen Konflikts die strengste Neutralität bewahren werde. [2]

Dem von der Fürstlichen Regierung geäusserten Wunsche gerne nachkommend, hat das Politische Departement diese Kundgebung durch Vermittlung der schweizerischen Gesandtschaften den Regierungen bekanntgegeben, bei denen die schweizerischen diplomatischen Vertreter beglaubigt sind.

In der Anlage gestattet sich das Politische Departement, der Fürstlichen Regierung den Wortlaut der schweizerischen Neutralitätserklärung [3] zu übermitteln, die vom Bundesrat am heutigen Tage erlassen worden ist.

Das Departement benützt auch diesen Anlass, die Fürstliche Regierung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

______________

[1] LI LA RF 193/056/001/059. Das Dokument trägt das Aktenzeichen B.14.21.Liecht.2/14a-SB. 
[2] Siehe LI LA RF 193/056/001/058.  
[3] Die Anlage wird nicht abgedruckt.