Die Schweizer Armee sperrt die Grenzübergänge gegen Liechtenstein zur Nachtzeit


Kundmachung des Kommandos des Landsturmbataillons 76 in Buchs vom 20.8.1914, gez. Major Grob, im „Liechtensteiner Volksblatt" [1]

29.8.1914 

Grenzbesetzung 1914 

Um die Kontrolle des Grenzverkehrs zu vereinfachen, hat das Territorialkommando verfügt, dass der Verkehr über die Grenze auf der ganzen Linie von Nachts 10 Uhr bis Morgens 5 Uhr gänzlich gesperrt bleibe, dringende Fälle, wie z.B. Gang eines Arztes, nach Ermessen der Kontrollorgane, ausgenommen.

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[1] L.Vo., Nr. 35, 29.8.1914, S. 4. Nicht nur von der Schweiz wurden nach Kriegsbeginn rigorose Grenzkontrollen eingeführt, auch in Balzers, Lawena, Steg, Schaanwald und bei der Rheinbrücke in Vaduz wurden besondere Posten zur Überwachung des Grenzverkehrs aufgestellt (L.Vo., Nr. 33, 15.8.1914, S. 1 („Ausserordentliche Massnahmen").