Das Eidgenössische Politische Departement leitet die liechtensteinischen Wünsche nach einer wirtschaftlichen Gleichstellung mit den Kantonen weiter


Note des Eidgenössischen Politischen Departements an die liechtensteinische Regierung [1]

3.8.1940

Mit der geschätzten Note vom 14. v. M. unterbreitete die Fürstlich Liechtensteinische Regierung [2] dem Eidgenössischen Politischen Departement gewisse Wünsche bezüglich Vertiefung der durch den liechtensteinisch–schweizerischen Zollvertrag geschaffenen gegenseitigen Beziehungen und gab dabei der Hoffnung Ausdruck, dass denselben entsprochen und damit die Voraussetzung für eine Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Liechtenstein herbeigeführt werden könne.

Das Politische Departement hat nicht ermangelt, die Angelegenheit an die zuständigen Behörden in empfehlendem Sinne weiterzuleiten und beehrt sich, der Fürstlichen Regierung mitzuteilen, dass der ganze Fragenkomplex seitens derselben einer eingehenden Prüfung unterzogen wird.

Das Departement darf sich weitern Bericht vorbehalten, und benützt den Anlass, um die Fürstliche Regierung erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

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[1] LI LA RF 180/103/031.
[2] Siehe LI LA RF 180/103/028.