Der Landtag beschliesst neue Regeln für Einbürgerungen


Protokoll der Konferenzsitzung des Landtags, gez. Anton Frommelt, Wendelin Beck, Johann Georg Hasler [1]

31.1.1938

2. Neue Normen für die Einbürgerungen

Der Landtag beschliesst in der Angelegenheit der Einbürgerungen folgendes:

  1. In der Regel sollen nur ältere Leute über 50 Jahre eingebürgert werden.
  2. Wenn Eltern mit minderjährigen Söhnen sind, sollen die Söhne als eigener Einbürgerungsfall behandelt werden und ebenfalls mindestens Fr. 25'000 an die Gemeinde bezahlen.
  3. Für Mädchen soll ein Zuschlag von 50% für die Gemeinde d.i. Frs. 12'500 gemacht werden.
  4. Die Einbürgerungssteuer ist in allen Fällen mit mindestens Frs. 1000.- anzusetzen. Hievon fallen der Gemeinde Fr. 600 und dem Lande Fr. 400 zu.
  5. Jeder einzelne Einbürgerungsfall ist, bevor er in die betr. Gemeinde geleitet wird, von der Regierung zu überprüfen.

 

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 [1] LI LA LTP 1938/004.