Der deutsche Asylant und ehemalige Wehrmachtsangehörige Otto Falk wird von der Regierung weggewiesen


Wegweisungsverfügung der Regierung, gez. Alexander Frick, an Otto Falk [1]

27.11.1945

Die fürstliche Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. November 1945 beschlossen, Sie als den am 26. Mai 1902 in Königsberg / Preussen geborenen Reichsdeutschen aus dem Gebiete des Fürstentums Liechtensteins auf unbestimmte Dauer wegzuweisen.

Sie sind am 3. Mai 1945 bei Schellenberg über die Grenze gekommen und haben sich hier internieren lassen. Es besteht heute für Sie kein Hindernis mehr, in Ihr Heimatland zurückzukehren und daher auch keine Begründung, Ihnen weiter als Internierter hier Asyl zu gewähren.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung der fürstliche Regierung steht Ihnen binnen 14 Tagen das Rechtsmittel der Verwaltungsbeschwerde an die liechtensteinische Verwaltungsbeschwerdeinstanz in Vaduz offen.

 

 

 

______________

[1] LI LA RF 230/043i/050. Otto Falk erhob gegen die Wegweisungsverfügung am 4.12.1945 Beschwerde an die Verwaltungsbeschwerdeinstanz (LI LA RF 230/043i/049).