Der Landtag verabschiedet das Proporzgesetz


Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung, ungez. [1]

11.1.1939

Einziger Gegenstand: Behandlung des Proporzgesetzes

Präsident [Anton Frommelt]: Ich begrüsse die Herren Abgeordneten zur öffentlichen Sitzung. Als einziger und Hauptgegenstand steht zur Behandlung das Proporzgesetz und das Abänderungsgesetz der Verfassung. Ich habe bereits meine diesbezügliche persönliche Stellungnahme zur Kenntnis gegeben [2] und ich möchte nicht, dass die Verhandlungen gestört werden. Ich erlaube mir, meine Überzeugung nochmals dem Landtage klarzulegen.

Ich erachte es für sehr angezeigt und dem inneren Frieden dienlich, dass die beiden jetzt bestehenden politischen Parteien des Landes sich zu verstehen bestrebt sind und im Sinne der parteipolitischen Befriedung einen Wahlkampf für die bevorstehende Landtagswahl zu vermeiden suchen. Als Mittel hiefür anerkenne auch ich eine gemeinschaftliche Listenbereinigung für den Wahlgang und es ist möglicherweise notwendig, die entsprechenden gesetzlichen Unterlagen hiefür zu schaffen. Diese Unterlagen werden nach meiner Meinung zweckdienlich als Ausnahmebestimmungen ausgearbeitet werden, ohne dass man für diese parteiliche Bereinigung tiefgreifende Veränderungen der Landesverfassung vornehme. Ich sehe auch keine Schwierigkeiten, dies durchzuführen, da die beiden Parteien vorläufig unumstritten den weitaus grössten Teil der wahlfähigen Bevölkerung des Landes umfassen und somit in demokratischer Anwendung des Majorzes niemand ein politisches Unrecht dadurch geschieht. Es wird behauptet, es bestehe noch zu grosses Misstrauen zwischen den Parteien, um eine solche Listenbereinigung praktisch durchzuführen. Das behauptete Misstrauen besteht unter dem Volke meines Erachtens nicht, zum mindesten nicht in dem betonten, das Gelingen der Durchführung gefährdenden Masse. Es wird vielmehr von Leuten vorgeschoben und zum Teil genährt, die ein Interesse an der Spaltung des Volkes hatten und heute noch haben. 

Ich bin ganz dafür, dass die von den Unterhändlern der Parteien gepflogenen Abmachungen [3] ernstlich geprüft und mit allem Entgegenkommen behandelt werden und glaube, den Beweis gegeben zu haben, dass mir eine ehrliche innere Befriedung allem vorzuziehen erscheint, indem ich ohne Zögern und ohne Vorbehalte meine Stelle als Regierungschefstellvertreter für diesen Zweck zur Verfügung gestellt habe und ohne weiteres bereit war, völlig meine persönliche Stellung im Amte zur Verfügung zu stellen. Aber ich halte es unter der Ehre und gegen die Verantwortung des Landtages, ohne ernste Prüfung diese Abmachungspunkte leichthin zu sanktionieren mit der Begründung, sie seien versprochen, denn die gepflogenen parteilichen Abmachungen konnten nicht anders gedacht sein als im Sinne ernster Vorschläge an die zuständigen verantwortlichen Instanzen. Ich erachte es sogar als Pflicht dieser Instanzen, ernstlich zu prüfen, wieweit solche Abmachungen dem Wohle des Landes und Volkes dienlich sind und sofern die Ansicht sich durchringen sollte, dass sie sich nachteilig auswirken müssen, müssten eben andere Wege gesucht werden, um das Ziel der Befriedung zu erreichen. Wenn die zwei Parteien heute auch, wie betont, die Grosszahl des Volkes ausmachen, besteht doch über den Interessen der Parteien das Volksinteresse. Es ist Ehrensache des Landtages, diese Interessen zu wahren und über die Diktate der Parteien frei und selbstüberzeugend zu entscheiden.

Ich erachte nun das Proporzsystem grundsätzlich für unsere Verhältnisse nicht empfehlenswert, weil die innere Begründung des Systems bei uns fehlt. Unsere Parteien waren und sind mehr äusserlich, personalmässig bedingt, nicht aber durch innere notwendige Ausscheidung weltanschaulicher, wirtschaftlicher oder politischer Art. Wir alle wissen und vor allem empfindet es das Volk, was wir diesem Parteienzwist zu verdanken haben oder besser gesagt, haben opfern müssen. Die Quelle dieses Unsegens gesetzlich festzulegen, ist sicher nicht von Vorteil und auch nicht im Sinne der heutigen Bevölkerung. Die heutigen Umstände und die nähere Zukunft mahnen überdies zu doppelter Vorsicht und Verantwortung. Ich habe nie verfehlt, Ihnen diese meine Ansicht offen klarzulegen. Die Gründe meiner Stellungnahme sind nicht etwa abgeschwächt, sondern geradezu durch die Verhältnisse der jüngsten Entwicklung verschärft worden. Es widerspricht mir, jahrelang aus Überzeugung gegen eine Idee zu kämpfen und eines Tages aus blossem Opportunismus mich dafür einzusetzen. Es ist mir auch nicht möglich, einer Sitzung des Landtages vorzustehen, in der aller Voraussicht nach dieser Beschluss gefasst werden soll. Ich erkläre ausdrücklich, weder Parteiabmachungen, noch den Parteifrieden damit sabotieren zu wollen. Im Gegenteil, geradezu aus dem Gedanken eines ehrlichen dauernden Friedens für die Zukunft sehe ich mich veranlasst, diesem Beschluss auch in letzter Stunde meine Bedenken entgegenzustellen.

Unter diesen Umständen bitte ich, meine Meinung nochmals zu prüfen und ersuche, mich von der weiteren Teilnahme an der Verhandlung des Gegenstandes entschuldigt halten zu wollen.

(Präsident tritt ab und Dr. [Otto] Schädler übernimmt den Vorsitz).

Dr. Schädler: Ich übernehme hiemit als Vizepräsident des Landtages den Vorsitz der heutigen Sitzung und finde, dass diese Übernahme des Vorsitzes in der persönlichen Erklärung des Präsidenten begründet ist. Ich möchte fragen, ob der Landtag zu den Äusserungen des Herrn Präsidenten noch Stellung nehmen will. Es scheint nicht der Fall zu sein und wir schreiten zur Beratung des Gesetzes. Als erster Punkt kommt zu Beratung das Abänderungsgesetz der Verfassung.

Dr. [Alois] Vogt: Es ist noch eine Ergänzung in Art. 1 erforderlich. Die Parteien haben sich bezgl. dieses Zusatzes geeinigt und es wäre somit vor dem letzten Absatz des Art. 1 noch zu Zusatz einzuschalten: "Die Gesamtzahl der stellvertretenden Abgeordneten in einem Wahlkreis darf die Zahl der Abgeordneten des Wahlkreises nicht übersteigen und sind die stellvertretenden Abgeordneten nach dem Stärkeverhältnis der Parteien zu verteilen."

Dr. Schädler: Wünscht jemand zu diesem Zusatz noch eine Änderung. Es scheint nicht der Fall zu sein. Wünscht einer der Herren Abgeordneten noch zu den übrigen Paragraphen des Gesetzes zu sprechen. Nachdem auch dies nicht der Fall ist, die erste Lesung des Gesetztes bereits im Konferenzzimmer erfolgt ist und die zweite Lesung auch ohne Benützung der Diskussion durchgeführt wurde, kommen wir zur 3. Lesung, wobei ich nur mehr die einzelnen Paragraphen aufrufe. So kommen wir zur Abstimmung über das Gesetz. Ich möchte noch insbesondere darauf verweisen, dass, weil es sich um ein Verfassungsgesetz handelt, es notwendig ist, dass die Abstimmung einstimmig erfolgen muss.

[Peter] Büchel: Ich erlaube mir noch einige Worte zum Gesetz vorzubringen. Es fällt mir überhaupt schwer, dieser Verfassungsänderung zuzustimmen. Es ist allbekannt, dass ich von jeher ein Proporzgegner war und zwar aus dem einfachen Grunde, weil ich befürchte, dass durch das Proporzgesetz und die Verfassungsabänderung ein gesetzliches Fundament für die Parteien geschaffen wird. Ich habe immer noch geglaubt, dass es ohne Parteien gehen könnte. Wenn nun solche da sind, wird man sich zu einer bekennen müssen. Ich habe von jeher betont, die Parteien sind der Untergang für das Land. Nachdem die Friedensverhandlungen im Frühjahr dieses Ergebnis gezeitigt haben und die Unterhändler versprochen haben, dass die Wahlen des Landtages im Jänner 1939 nach dem Proporzgesetz durchgeführt werden, muss ich mich wie andere Abgeordnete mit schwerem Herzen dazu bequemen, für diese Verfassungsänderung zu stimmen. Es geht einem zwar dies fast gegen die Überzeugung, doch viele Worte nützen hier nichts mehr. Wir müssen hier wohl oder übel für die Sache stimmen. Wir wollen nicht mehr länger ein Hindernis sein und für das Gesetz stimmen.

Dr. Schädler: Die Argumente, die pro und contra das Gesetz sprechen, wurden im Laufe der Konferenzverhandlungen des langen und breiten angeführt. Nach den Vereinbarungen der beiden Parteien wurde dieses Gesetz ausführlich besprochen und die Parteien sind trotzdem mit Rücksicht auf die Entwicklung der letzten Zeit übereingekommen, dieses Gesetz dem Landtage zur Annahme vorzulegen und nachdem nun der Landtag über des Meritorische des Verfassungsgesetztes keine Einwände erhoben haben, so können wir zur Abstimmung schreiten.

Das Gesetz betr. die Abänderung der Verfassung wird mit den getroffenen Abänderungen einstimmig angenommen. [4]

Dr. Schädler: Nachdem dieses Gesetz angenommen ist, kommen wir zur Lesung des Proporzgesetzes.

Zu Art. 2 Reg. Chef [Josef Hoop]: Zu diesem Artikel möchte ich folgende interpretierende Bemerkung machen. Unter Landesblätter sind jene Zeitungen zu verstehen, denen die Regierung jeweils die amtlichen Kundmachungen gibt. Ich verweise auf die Diskussion, die über diesen Punkt geführt worden ist und darauf, dass der Landtag der Meinung ist, dass nicht jedes beliebige Blatt ein Anrecht auf diese Kundmachungen habe.

Zu Art. 2 ist zu interpretieren, dass die Unterschriften dieser 30 Stimmberechtigten beglaubigt werden können bei einem Gemeindevorsteher, sei er nun in welcher Gemeinde es sei. Ein Schaaner kann also seine Unterschrift auch in Vaduz beglaubigen lassen oder beim Vermittler in Eschen oder beim Landrichter oder Gerichtsschreiber. Weiter ist vorgesehen, dass ein Teil sich mündlich bei der Regierung zur Anbringung der Beglaubigung meldet. Hier ist also sehr grosser Spielraum für die Beglaubigung der Unterschrift auf dem Wahlvorschlag gelassen.

Dr. Schädler: Für die Beglaubigung durch die betreffende Stelle ist es natürlich notwendig, dass die beglaubigende Person die betreffende Person kennt, oder wenn er sie nicht kennt, dass er sie ersucht, die Legitimation vorzuweisen.

Zu Art. 8 Reg. Chef: Hier ist im zweitletzten Absatz eine Ergänzung einzubauen und zwar folgenden Inhaltes: "Eine Annahmeerklärung kann nicht mehr zurückgezogen werden, wenn nicht ausserordentliche, durch die Regierung zu prüfende Umstände dies rechtfertigen".

In Art. 13 werden im zweiten Absatz die Worte "und evtl. die Listennummern" gestrichen.

In Art. 14 ist vor dem zweitletzten Absatz folgender Passus einzuschalten: "Wegen körperlicher Gebrechen (Alter, schlechtes Augenlicht etz.) behinderte Wähler können über Bewilligung der Gemeindewahlkommission einen Vertrauensmann zur Mithilfe in die Wahlzelle mitnehmen."

Büchel regt in Art. 14 Abs. 1 eine ergänzende Formulierung in dem Sinne an, dass jedem Unfug bezgl. der Couverts ein Riegel vorgebaut sei. Der letzte Satz wird demnach wie folgt gefasst: "Gleichzeitig sind in den Wahllokalen amtliche Couverts bereitzuhalten und eines ist dem Wähler bei Anmeldung auszuhändigen."

Reg. Chef: Die Anregung Büchels ist berechtigt. Wir werden überdies bezgl. dieser Vorschrift eine Instruktion an die Ov. [Ortsvorstehungen] hinausgeben.

Vogt Basil: Wenn das Misstrauen schon so gross ist, dann müsste man das bei den Stimmzetteln auch machen.

Dr. Schädler: Auf die Stimmzettel kann sich das nicht ausdehnen.

Büchel: Ich möchte noch darauf verweisen, dass man sich an meiner Anregung nicht stossen sollte, da diese Anregung nicht von uns ausgegangen ist.

In Art. 27 wird folgender Zusatz eingebaut: "Diese Ersatzkandidaten können zum Landtag bei Behandlung eines ihre Gemeinde betreffenden Gegenstandes an Stelle eines anderen Abgeordneten der Wählergruppe vom Landtagspräsidenten über Antrag der Gemeindebehörden einberufen werden."

In Art. 28 erhält der letzte Satz des Abs. 2 folgende Fassung: "Bei der Überprüfung der Stimmzettel sind je ein Vertrauensmann der beiden stärksten Wählergruppen aus den Gemeindewahlkommissionen bis zur Überprüfung des Wahlergebnisses ihrer Gemeinde zuzuziehen."

In Art. 30 Abs. 2 wird in der 9. Zeile nach dem Worte Stimmberechtigte folgende Ergänzung gemacht: "bezw. bei Vornahme der stillen Wahl getrennt nach Wahlkreisen 150 Stimmberechtigte im Unterland und 250 im Oberland ..."

Beck Wend. [Wendelin]: Regt an, den 3. Abs. des Art. 32 als separaten Artikel 33 zu nehmen.

Dr. Schädler: Wünscht noch jemand zu dem Gesetze das Wort. Wenn nicht, so kommen wir zur 3. Lesung und ich werde nun mehr die einzelnen Artikel aufrufen.

[Ludwig] Ospelt: In letzter Zeit haben sich in unserem Lande innenpolitische Gegensätze immer mehr breit gemacht und sind dadurch einer grösseren Öffentlichkeit zur Kenntnis gekommen. Die Folgen dieser Gegensätze und Spaltungen in unserem Volke wirken sich politisch und wirtschaftlich für unser Land in einem denkbar ungünstigen Sinne aus, sie wirken lähmend auf die Gesamtheit und sie sind auf die Dauer der Anfang vom Ende. Staatspolitische Notwendigkeit verlangt deshalb, dass hier nach dem Rechten gesehen wird, etwaige Mängel behoben und jene Vorkehrungen getroffen werden, welche geeignet erscheinen, hier Abhilfe zu schaffen. Ein Teil unseres Volkes glaubt in dem heutigen Wahlsystem und seinen Folgen einen Grund seiner Unzufriedenheit gefunden zu haben, was einer gewissen Berechtigung nicht entbehrt und deshalb Entgegenkommen am Platze ist. Ein Teil und wir wollen hoffen, dass es nur ein ganz geringer Bruchteil ist, sieht über die Landesgrenzen hinaus und glaubt von dort eine Besserstellung seiner Lage erwarten zu dürfen, gegen welche Einstellung aber die grosse Mehrheit unseres Volkes auf das entschiedenste Stellung nimmt. Aus Erwähntem können wir entnehmen, dass die Situation genügend ernst ist und wir uns darüber klar sein müssen, dass unbedingt ein Weg gefunden werden muss, der alle jene Liechtensteiner, die es bleiben wollen, auf einer Basis vereint und welche uns die Gewähr bieten würde, dass für die Zukunft der Friede dem Lande erhalten bleibe. Denn nur der Friede ist es, welcher uns unsere staatliche Selbständigkeit, unser wirtschaftliches Gedeihen und den Bestand unserer Landesgrenzen garantiert. Also wahrlich Grund genug, für denselben auch Opfer zu bringen. Opfer müssen gebracht werden, sie sind zum Teil wirtschaftlicher, zum Teil politischer Natur. Unter wirtschaftlichen Opfer möchte ich jene verstehen, welche Land, Gemeinden und auch Private veranlassen, unter allen Umständen dafür besorgt zu sein, dass der auf den täglichen Verdienst angewiesenen Bevölkerung entweder im In- oder auch Auslande die Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, verschafft werden kann. Auch der Kleingewerbe- und Bauernstand dürfte für jede Besserstellung, die man ihnen zukommen lässt, dankbar sein. Politisch genommen, werden die Wünsche jener Volksschichten, welche sich in dem Rahmen unserer staatlichen Selbständigkeit nach Recht und Billigkeit verwirklichen lassen, berücksichtigt werden müssen.

Gleichberechtigung, aber auch volle Verantwortung eines jeden einzelnen gegenüber Volk und Staat muss in Zukunft bei uns zur Parole werden. Man sollte dann auch erwarten dürfen, dass die daraus entstandene Gleichstellung das Volk in die Lage versetzen wird, über alle Schwierigkeiten hinwegzukommen. Das im letzten Frühjahr von den Parteien gegebene Versprechen und meine schon erwähnten Gründe veranlassen mich, dafür zu stimmen, dass das heutige Wahlsystem eine Änderung erfährt und durch den vielfach gewünschten Proporz ersetzt wird. Auch dieser wird nicht alle Wünsche befriedigen, aber er wird bei gutem Willen mit seinen Auswirkungen in der Lage sein, dem von unserem Volke so gewünschten Frieden den Weg zu ebnen. Ich bin auch für die Dringlichkeit der Annahme des Proporzgesetzes in der Erwägung, dass dadurch dem Lande der Friede erhalten und Unübersehbares erspart bleiben möge.

Dr. Schädler: Wünscht noch jemand, zum Gesetze Stellung zunehmen. Wenn nicht, dann schreiten wir zur Abstimmung.

Das Proporzgesetz wird in der Abstimmung einstimmig angenommen. [5]

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[1] LI LA LTP 1939/015.
[2] Vgl. die Landtagssitzungen vom 29.12.1938 (LI LA LTP 1938/146) und vom 7.1.1939 (LI LA LTP 1939/001).
[3] Vgl. etwa das Protokoll der Fortschrittlichen Bürgerpartei und der Vaterländischen Union vom 21.3.1938 betreffend die innenpolitische Befriedung des Landes durch eine Ämteraufteilung in der Regierung und die Einführung des Proporzwahlrechts (LI LA RF 180/443/001/007-008).
[4] Gesetz vom 18.1.1939 betreffend Abänderung von Art. 46, 47, 49 und 53 der Verfassung vom 5.10.1921, LGBl. 1939 Nr. 3.  
[5] Gesetz vom 18.1.1939 über die Einführung des Verhältniswahlrechtes, LGBl. 1939 Nr. 4.