Der Landtag verabschiedet neuerlich das Ermächtigungsgesetz


Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung, gez. Georg Frick, Wilhelm Näscher und Landtagspräsident Anton Frommelt [1]

30.5.1933

Präsident: Anschliessend an eine Bemerkung des Abg. [Basil] Vogt, der bezüglich des Ermächtigungsgesetzes Bedenken geltend machte, möchte ich vorschlagen, um alle Bedenken zu zerstreuen und aus der Welt zu schaffen, dass über das gestern abgestimmte Gesetz betr. die Erteilung besonderer Vollmachten an die Regierung noch einmal in dieser Form abgestimmt werde.

Präsident: Wer dafür ist, dass dieses Gesetz in dieser Weise behandelt werde, mag das mit Handerheben kundgeben.

Alle Abgeordneten mit Ausnahme Vogt sind dafür.

Präsident nimmt die 2. Lesung artikelweise vor.

Bei Art. 2 Vogt: Um sparen zu können, möchte ich beantragen, dass der Landtag nur mehr alle Jahre einmal einberufen wird und die Regierung dann Bericht zu erstatten hat. So braucht man den Landtag nicht mehr.

Präsident: Dieser Antrag erscheint ganz unbegründet. Der Landtag ist nicht nur da, um Berichte entgegenzunehmen. Der Landtag wird seine Rechte in aller Form bewahren. Diesen Antrag verstehe ich nicht recht. Ich stelle ihn zur Diskussion, obwohl er mir unbegründet erscheint.

Risch Ferd. [Ferdinand]:Ich möchte den Antrag stellen, dass hieran nichts geändert wird, denn die Erfahrungen haben zur Genüge gezeigt, dass es eine Notwendigkeit ist, nachdem verschiedene Wühler die Einnahmen des Staates zu unterbinden suchen.

Vogt verzichtet auf eine Abstimmung über seinen Antrag.

Präsident lässt sodann über das Gesetz abstimmen, welches mit Ausnahme des Abg. [Basil] Vogt einheitlich angenommen wird. [2]

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[1] LI LA LTP 1933/079.  
[2] Siehe das Gesetz vom 30. Mai 1933 betreffend die Erteilung besonderer Vollmachten an die Regierung, LGBl. 1933 Nr. 8.