Martha Bachenheimer ersucht die Regierung neuerlich um eine Zwischenaufenthaltsgenehmigung für ihre jüdische Mutter Bertha Adler


Schreiben von Martha Bachenheimer an die Regierung [1]

17.11.1939, Vaduz

Im Nachhange zu meinem Ansuchen vom 7. November 1939 [2] ersuche ich die hohe Regierung, der Einreise meiner betagten Mutter zum vorübergehenden Aufenthalt in Vaduz schon aus dem Grunde beizustimmen, dass meine arme Mutter nicht in ihren alten Tagen infolge der jüngsten Ereignisse in Deutschland noch nach Polen deportiert wird. Das würde die alte Frau kaum mehr überstehen. Andererseits ist ja die Ausreise meiner Mutter nach Amerika in kurzer Zeit gesichert und es ist gar nicht beabsichtigt, dass meine Mutter hier bleiben will, denn ihre Reise zu meiner Schwester in New York ist in allen Teilen vorbereitet.

Ich appelliere an die hohe Menschenfreundlichkeit der fürstlichen Regierung und bitte herzlich, auch in diesem Falle einer armen alten Frau zu helfen, dass sie ihren Lebensabend in Ruhe geniessen kann. [3]

Mit der Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung

ergebenst

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[1] LI LA RF 185/416/004.
[2] Siehe LI LA RF 185/416/003. Das Ansuchen war von der Regierung mündlich abgelehnt worden, ebd. 
[3] Die Regierung teilte der Gesuchstellerin Martha Bachenheimer am 7. Dezember 1939 mit, dass man ihrer Mutter Bertha Adler die Einreise nach Liechtenstein nicht bewilligen könne, solange nicht die "absolute Gewähr" bestehe, dass deren baldige Weiterreise - bis längstens 4 Wochen - sichergestellt sei (LI LA 185/416/004v).