Der Landtag lehnt die vom Gewerbeverband nachgesuchte Gewerbesperre für Detaillisten ab


Protokoll der nichtöffentlichen Landtagssitzung, gez. Landtagspräsident Anton Frommelt [1]

14.9.1932

Punkt 5. Gesuch des Gewerbeverbandes um Sperre in der Erteilung von neuen Konzessionen für Detailisten

Der Gewerbeverband weist im bezgl. Gesuche darauf hin, dass gerade der Handelsstand heute krank darniederliege und die fortschreitenden Wirtschaftskrisis habe gezeitigt, dass eine Überproduktion an Detailisten (Gemischtwarenhändlern) vorherrsche. Der Gewerbeverband ersucht, eine sofortige Regelung dahin zu treffen, dass mit sofortiger Wirksamkeit die Bestimmungen betr. des Lehrlingswesens auch auf den Handelsstand anzuwenden seien, d.h. dass jeder, der ein Handelsgewerbe betreiben will, das bisher nur anmeldepflichtig war, den Nachweis erbringen muss, dass er eine dreijährige Lehrzeit und eine zweijährige Gehilfenzeit in diesem Berufe absolviert hat.

Im Hinblick auf die unumstössliche Tatsache, dass eine Regelung in dieser Form wohl ein Eingriff in die wohlerworbenen Rechte der Bevölkerung darstellt und eine bezügliche gesetzliche Regelung vom Volke verworfen würde, wird laut einstimmigem Beschlusse des Landtages die Behandlung der Angelegenheit bis zur Vorlage und Behandlung des in Ausarbeitung begriffenen Gewerbegesetzes verschoben. [2]

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[1] LI LA LTP 1932/135.
[2] Auf ein weiteres Gesuch des Gewerbeverbandes beschloss der Landtag in der öffentlichen Sitzung vom 15.11.1932 erneut, die Sache bis zur Schaffung einer neuen Gewerbeordnung auf sich beruhen zu lassen (LI LA LTP 1932/171).