Der Landtag beschliesst Massnahmen zur Beschaffung landwirtschaftlicher Hilfskräfte im Rahmen des "Landjahres"


Protokoll der Konferenzsitzung des Landtags, gez. Landtagspräsident Anton Frommelt, Schriftführer Florian Kindle und Schriftführer Franz Eberle [1]

23.2.1942

2. Beschaffung landwirtschaftlicher Hilfskräfte

Reg.Chef [Josef Hoop] bemerkt , dass es sich um die Fortsetzung der Debatte der letzten Konferenzsitzung [2] handle, wobei die Diskussion darin ausgemündet habe, den Zwang nicht all zu straff zu gestalten. Man habe damals folgende Massnahmen vorgesehen:

  1. Sperre der Jahrgänge 1924 u. 1925 für sämtliche öffentlichen Arbeiten,
  2. Entzug der Grenzkarten und Ausweispapiere, damit diese nicht ins Ausland kommen,
  3. Annahme von privater Arbeit verbieten und Einführung einer Lehrlingssperre und jene Lehrlinge, die im Vertragsverhältnis stehen, hätten die Lehre ½ Jahr zu unterbrechen,
  4. eventuelle Erhöhung der Knechtprämie.

Um eine allgemeine Übersicht zu gewinnen, nimmt der Landtag die Listen der Knechtsuchenden und der landjahrpflichtigen Jahrgänge 1924 und 1925 durch.

Auf Grund dieses Ergebnisses bildet sich die Meinung heraus, dass aus diesen Jahrgängen genügend Hilfskräfte zur Verfügung stehen. Abzuklären wären demnach noch die Fragen des Zwanges für Lehrlinge im In- und Auslande und der Studenten.

Kindle hält es für ungerecht, wenn die, welche letztes Jahr sich den Weisungen der Regierung nicht gefügt und das Landjahr demnach nicht gemacht haben, ausschlüpfen. Die aus dem Jahrgang 1924, die letztes Jahr schon gegangen seien, müssten nun heuer wieder arbeiten gehen und die im Jahre 1923 Geborenen, die nicht gegangen seien, gingen dann leer aus. Das sei vollkommen ungerecht.

[Josef] Sele: stellt den Antrag, beide Jahrgänge 1924 und 1925 zum Landjahr ohne Ausnahme zu verpflichten, vielleicht mit Ausnahme der Lehrlinge im Ausland und die, welche dann nicht gehen, würde er dann bei Drainierungsarbeiten zwangsweise beschäftigen. So allein gebe es Ordnung und alles andere sei nichts und führe zu einem Fiasko.

[Johann] Wachter glaubt, dass es sich auf freiwilliger Basis nicht machen lasse. Es müsse ein Zwang eingeführt werden. Auch die Bauern sollten gezwungen werden, einen anständigen Lohn zu bezahlen.

Nach Abschluss der Diskussion werden folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Jahrgänger 1923 und 1924, welche letztes Jahr sich dem landwirtschaftlichen Arbeitsdienst nicht unterzogen haben, sowie der Jahrgang 1925 werden für jede andere als landwirtschaftliche Arbeit gesperrt.
  2. Lehrlinge haben sich ein halbes Jahr für die Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen.
  3. Das Gleiche gilt für Studenten.
  4. Platzwahl soll freigestellt bleiben.
  5. Den Lehrlingen soll die Lehrstelle reserviert bleiben. 
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[1] LI LA LTP 1942/011. Das Thema beschäftigte den Landtag wiederholt, vgl. etwa das Protokoll der Konferenzsitzung des Landtags vom 7.3.1941 betreffend die Richtlinien der Regierung für den Landarbeitsdienst (LI LA LTP 1941/005) sowie die Protokolle der Konferenzsitzungen des Landtags vom 23.4.1941 und vom 27.11.1941 betreffend die Beschaffung von landwirtschaftlichen Hilfskräften (LI LA LTP 1941/007 bzw. LI LA LTP 1941/065).  
[2] Nicht-öffentliche Landtagssitzung vom 5.2.1942 (LI LA LTP 1942/009).