Der Landtag genehmigt die Statuten für das zu schaffende Postmuseum mit einigen Änderungen


Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung, gez. Landtagspräsident Anton Frommelt [1]

28.11.1930

Postmuseums-Statuten

Es wird beschlossen in die Statuten einen Artikel 1 aufzunehmen, der lautet: "Die Sammlungen des Postmuseums sind Eigentum des Fürstentums Liechtenstein." Und weiter soll ein Nachsatz aufgenommen werden in dem Sinne, dass Statutenänderungen dem Landtage, allenfalls auf Antrag der Regierung und des Kurators, zustehen sollen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Die Regierung erhält den Auftrag, im Namen des Landtages dem Herrn [Hermann E.] Sieger den Dank auszusprechen, für die zu dieser Sammlung geschenkten Stücke. [2]

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[1] LI LA LTP 1930/255 (a). Siehe auch die Debatte des Landtags in dieser Angelegenheit in der Konferenzsitzung vom 28.11.1930 (LI LA LTP 1930/248).  
[2] Dankschreiben der Regierung an Hermann E. Sieger vom 9.12.1930 für die Schenkung seiner Spezialsammlung liechtensteinischer Briefmarken an das Land (LI LA RE 1930/7947 ad 3867).