Der Landtag beschliesst, Brautausstattungen zu subventionieren


Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung, gez. Landtagspräsident Anton Frommelt, Schriftführer Wendelin Beck und Schriftführer Johann Georg Hasler [1]

3.3.1937

6. Subventionierung von im Inlande hergestellten Brautausstattungen

Präsident: Wir haben dies schon einmal im Landtage behandelt und er ist generell darauf eingetreten und nun soll die Angelegenheit zur Beschlussfassung kommen. Durch diese Massnahme soll das einheimische Gewerbe unterstützt werden. Es erfordert einen Kredit von ca. Fr. 10'000 und die wären am richtigen Orte angebracht, wenn es einen Aufschwung im Lande finden könnte.

Reg.Chef [Josef Hoop]: Ich habe den Gedanken der Subventionierung dem Gewerbe mitgeteilt und er ist dort überall auf grösstes Verständnis gestossen. Nach der Einfuhrstatistik des Jahres 1932 kommen jedes Jahr etwa für Fr. 350'000 Holz– und Holzwaren aus dem Ausland nach Liechtenstein. Nach den Mitteilungen der Schreiner wird der grösste Teil der Möbel der Brautleute aus dem Ausland bezogen. Der Prozentsatz des Inlandkaufes scheint nur etwa 20% zu betragen. Wir haben uns nun gesagt, wenn wir das inländische Schreiner– und Sattlergewerbe konkurrenzfähiger machen dadurch, dass ein Teil der Kosten auf das Land übernommen wird, so wird vermehrte Berücksichtigung dieses inländischen Gewerbes eintreten. Auf jeden Fall soll diese Massnahme ein neuer Versuch darstellen, dem inländischen Gewerbe die weitere Entwicklung und ein besseres Prosperieren zu gewährleisten. Der Betrag von Fr. 10'000 wäre sehr gut angebracht, wenn die Erwartungen in Erfüllung gehen. Wenn auch nur die Hälfte der bis jetzt eingeführten Holzmöbel und Holzartikel im Lande angefertigt wird, so würde das in ganz bedeutendem Masse Arbeit für das Schreinergewerbe bringen. Es würden viele Leute wieder in ihren Beruf zurückgeführt werden können und der Gewinn und die Arbeit blieben im Inlande. Wir haben jedes Jahr ca. 60 Ehen, die hier geschlossen werden, jene der hier wohnenden Ausländer mitinbegriffen. Das gibt eine ganz respektable Summe für die A[nfertigung?] von Ausstattungen. Die FK. [Finanzkommission] hat in Aussicht genommen, den Ansatz der Subvention mit 15% der Kosten festzulegen. Damit könnten wir die 60 Eheleute subventionieren. Allerdings hat die Regierung die Auffassung vertreten, dass Subventionen nur an Bedürftige gewährt werden. Es gibt Leute, von denen erwartet werden darf, dass sie soviel patriotisch sind, dass sie ihre Möbel im Inlande kaufen, wenn es auch ein bisschen teurer kommt. Weiters ist die Rückwirkung auf den 1. Jänner d.J. vorgesehen. Wir werden seitens der Regierung jeweils genau prüfen, ob die bei uns eingereichten Unterlagen den Tatsachen entsprechen und ob die Subvention im einzelnen Fall gerechtfertigt ist oder nicht. Grundsätzlich möchte ich bitten, diesem Kredit zuzustimmen, denn ich bin überzeugt, dass es sich für das inländische Gewerbe und die inländische Wirtschaft nur günstig auswirken wird.

Präsident: Von der FK. ist ein erhöhter Kredit beantragt worden, doch wäre diese limitiert.

Beck W. [Wendelin]: Ich möchte beantragen, dass die 15% Subvention jedem, der eine Brautausstattung kauft, zugute kommen. Der Gedanke des Patriotismus ist sehr schön, aber das eine müssen wir uns vor Augen halten, dass dann viele wieder ins Ausland gehen, um sich eine Brautausstattung zu erwerben, wenn wir nur die Bedürftigen subventionieren.

[Ludwig] Ospelt: Ich würde ebenfalls den Zusatz, dass nur Bedürftige subventioniert werden, weg lassen. Sonst ist die Möglichkeit offen, dass gerade die noch ins Ausland gehen, die kapitalkräftig sind.

Präsident: Ich bin froh auch der Meinung, dass die Bedürftigkeitsklausel wegfallen muss.

Reg.Chef: Es scheint mir zu weit zu gehen, wenn wir keinerlei Einschränkungen machen. Es kann vorkommen, dass hier jemand heiratet u. die Möbel kauft, von dem jedermann erwarten kann, dass er es selber zahlt und auch im Inlande kauft. Wenn alle Gewerbetreibenden die Forderungen erheben, man soll im Inland kaufen, dann mögen jene Gewerbetreibenden, die es sich aus eigenen Mitteln leisten können, diesem Grundsatz nachkommen. Wenn wir einem Millionär noch Subvention zahlen, der ein Schlafzimmer kauft im Inland, so glaube ich, ist das nicht am Platze.

[Philipp] Elkuch: Es könnte vielleicht ein Maximum festgelegt werden. Im übrigen hat das Gewerbe gerade Interesse an den Bessersituierten. Im Interesse des Gewerbes möchte ich unterstützen, dass die Bedürftigkeitsklausel wegfällt.

[Emil] Batliner: Ich möchte anfragen, ob solche Subventionen nicht auch für andere Fertigwaren, wie Wagen, Schmiedearbeiten etz. ausgeschüttet werden.

Reg.Chef: Wir müssen doch bei den Subventionen gewisse Grenzen ziehen. Zum Schluss müssten wir jeden Schuh oder jeden Rechen etz. subventionieren. Das dürfte ein bisschen zu weit gehen. Eine Aussteuer ist immer etwas Kompaktes und etwas einmaliges, so dass eine Kontrolle möglich ist. Wenn wir alle Wagen, Handkarren und Stosskarren subventionieren, so brauchen wir ein Kontrollorgan für diesen Zweck. Ich glaube, wir sollten es beim ersten Anhieb zur Förderung des einheimischen Gewerbes bewenden lassen.

Vogt B. [Basil]: Ich glaube, dass auch andere Professionisten einen Anspruch auf Unterstützung haben, wenn man schon dem einen gibt.

Reg.Chef: Man kann das sagen, aber wir sind heute bei den Brautausstattungen. Wenn der Landtag zur Überzeugung kommt, alles, was im Inlande produziert wird, soll subventioniert werden, dann wohlan, aber das steht nicht zur Diskussion.

[Ferdinand] Heidegger: Ich glaube, es sollte ein Ansporn sein, dass sich die Wagner und andere Berufsgruppen auch vereinigen und dann können sie vielleicht das gleiche Recht für sich in Anspruch nehmen.

Beck W.: Ich möchte die Ausführungen des Herrn Reg.Chefs unterstützen. Es ist schwer, wenn jeder Recht, Schuh, Wagen und jedes Gerät, das im Inlande gemacht wird, subventioniert werden soll. Das könnte zu weit führen. Wenn ein Bauer ein Kälbchen aufzieht, müsste auch das subventioniert werden und ich glaube, es wäre das dem Bauer sehr angenehm. Gewisse Grenzen müssen eingehalten werden.

[Peter] Büchel: Der Gedanke von Batliner und Heidegger ist sehr sozial. Wenn sie sich zu einer Genossenschaft zusammengeschlossen haben, könnte man ähnlich wie beim Schreinergewerbe, subventionieren für Lokalitäten etz. [2] Wenn es möglich ist, so soll auch anderen Berufsorganisationen entgegengekommen werden. Jedenfalls ist es ein Anreiz für das andere Gewerbe, dass es sich zusammenschliesst.

Beck Joh. [Johann]: Sollte nicht ein Höchstbetrag festgelegt werden. Ein Reicher kann sich mehr leisten und der Bessersituierte, als ein Armer. So erhält der Reiche eine grössere Subvention, wenn er schöne und teure Möbel kauft.

Präsident: Der Gedanke ist sehr gut, doch die Absicht des Landtages ist, die Verkaufsmöglichkeiten zu steigern. Eine bessere Brautausstattung bietet eben dem Gewerbe mehr Interesse, als eine einfache Ausstattung.

Elkuch: Ich würde eine Grenze setzen. Vielleicht könnte Fr. 300.- als Maximum einer Subvention gelten.

Beck W.: Wenn schon dem Gewerbe geholfen werden soll, dann darf keine Grenze gezogen werden. Eine komplizierte Ausstattung ist immer teurer und gibt umgekehrt auch mehr Arbeit. Es darf daher kein Höchstgrenze gezogen werden.

Präsident: Das einzige wäre, dass die Brautausstattungen durch teure Vorhänge und kostspielige andere Sachen, die im Inlande wenig Arbeit bringen, verteuert werden. Hier könnte die Subventionierung dieser teuren Sachen nicht gebilligt werden.

Hasler: Es wäre tatsächlich gut, wenn man das Gewerbe beleben könnte. Es wäre dadurch die Möglichkeit geschaffen, dass wieder junge Kräfte zu Arbeit kommen würden.

Präsident: Es erheben sich zwei Fragen. 1.) Soll die Subvention als Subvention an die Brautleute oder an das Gewerbe gelten. Von der Abklärung dieser Frage wird sich die Festlegung geben und 2.) Was soll in der Brautausstattung berücksichtigt werden. Sollen alle übrigen Gewerbetreibenden wie Sattler, Tapezierer etz. ebenfalls daran beteiligt sein.

Reg.Chef: Darüber scheint mir keine Unklarheit zu bestehen. Was in Liechtenstein hergestellt wird, soll subventioniert werden. Aber die Frage der Abstufung der Subvention scheint mit wichtig zu sein. Ich möchte ein gewisses erzieherisches Moment in die ganze Sache hineinbringen. Diese Subvention der Fr. 10'000 soll nicht in alle Ewigkeit gezahlt werden, sondern es soll nur die Öffentlichkeit erzogen werden, es als selbstverständlich zu betrachten, beim inländischen Händler zu kaufen.

Präsident: Grundsätzlich wird der Landtag einverstanden sein, dass der Kredit der Regierung zur Verfügung gestellt wird. Eine Kontrolle ist unbedingt notwendig. Die Subvention soll ausschliesslich nur dem Gewerbe zugute kommen.

Ospelt: Man könnte auch es so machen, dass man vielleicht nur bis auf Fr. 300–350 maximal geht. Wenn einer finanziell so steht, dass er es leisten kann, so sollte er die Subvention nicht benützen.

Reg.Chef: Wenn der Regierung das Befugnis eingeräumt wird, die Subventionen zu erwägen, dann haben wir die Möglichkeit, zu prüfen. Man kann dann hie und da einem sagen, von Ihnen erwartet man, dass Sie im Inlande kaufen. Der Grundsatz, dass dadurch das Gewerbe subventioniert werden soll, würde berechtigen, dass man alle gleichmässig subventioniert. In der Bevölkerung wird wahrscheinlich ein Haar in der Suppe gefunden werden, wenn man einem nach unseren Verhältnissen reichen Brautpaar noch Fr. 300 gibt.

Präsident: Meines Dafürhaltens wird sich noch etwas anderes überlegen lassen. Ich halte dafür, dass die Anständigkeit der Menschen doch noch in die Wagschale gelegt werden kann. Ich bin überzeugt, dass ein Mensch, der es sich leisten kann, dieses Entgegenkommen des Landes nicht in Anspruch nehmen wird. Ich stelle ab auf die Wohlanständigkeit der Menschen und dann ist das, wie es der Herr Reg.Chef glaubt, auf diesem Wege erreichbar. Ich würde es der Regierung überlassen. Es ist etwas Ähnliches, wie bei der Ausfolgung der Hebammentaxe. Im übrigen wird man die Subvention ausschütten müssen, wenn er droht, sonst ins Ausland zu gehen.

Büchel: Wir sind uns klar, dass wir das Gewerbe fördern wollen. Da wäre es ein Missgriff, wenn wir zuviel Einschränkungen machen würden. Gerade die, welche Bargeld haben, gingen dann ins Ausland. Ich würde wenn möglich allen diese Subvention zukommen lassen.

Elkuch: Ich glaube, der Subvention der Bessersituierten wäre ein Riegel gestossen durch eine Maximalbestimmung.

Marxer: Die Subventionen soll an alle bezahlt werden, da wir ja das Gewerbe unterstützen wollen.

Reg.Chef: Um zu dokumentieren, dass es eine Subvention für das Gewerbe ist, könnte man sie Subvention direkt auch dem Gewerbe ausfolgen und nicht dem einzelnen Bezüger.

Präsident: Ich möchte die Sache zusammenfassen dahingehend, dass der Landtag mehrheitlich der Auffassung ist, dass das Gewerbe subventioniert werden soll und dass dieser Gedanke bei der Verteilung des Kredites vorherrschend ist. Dass eine Subventionierung von 15% stattfindet, würde ich sehr begrüssen. Wer dafür ist, dass der Kredit in einem ungefähren Ausmass von Fr. 10'000 der Regierung zur Verfügung gestellt wird, möge dies mit Handerheben kundtun.

Die Abstimmung erfolgt einstimmig.

 

 

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[1] LI LA LTP 1937/045.
[2] Der Landtag beschloss am 18. Dez. 1936, den liechtensteinischen Schreinermeistern, die zur Absatzförderung ein Ausstellungslokal in Vaduz gemietet haben, die Mietkosten zu 75% zu subventionieren, vgl. LI LA LTP 1936/156.