Der Landtag genehmigt eine Pauschalsubvention für den Bau einer Wasserleitung der Gemeinde Mauren zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit


Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung, gez. Anton Frommelt [1]

3.2.1932

1. Gegenstand der Tagesordnung: Beitragsgesuch der Gemeinde Mauren zur beschlossenen Wasserleitung

Präs.: Gibt die nötigen Aufklärungen und weist darauf hin, dass Schellenberg auf einen Anschluss verzichtet habe und dass somit eine Subvention nur für die Gemeinde Mauren zu gewähren sei. Der Kostenvoranschlag sehe eine Ausgabe von Frs. 305'000.- vor. Nach den Äusserungen des Abg. [Emil] Batliner sei noch eine Vergrösserung des Kostenpunktes gedacht, indem die Quellen etwas höher gefasst werden wollen. In Anbetracht der schlimmen Arbeitslage, welcher durch diese Arbeiten gesteuert werden kann und in Anlehnung an die der Gemeinde Vaduz gewährte Subvention wird eine solche in Höhe von Frs. 55'000.- beantragt mit der Bedingung, dass das Werk möglichst rasch in Angriff genommen wird, damit der Arbeitsnot gesteuert werden kann und andere Arbeitsstellen entlastet werden.

[Emil] Batliner: begründet das Ansuchen der Gemeinde Mauren und weist insbesondere auf die bisher in hygienischer Hinsicht unzulänglichen Wasserverhältnisse in Mauren hin.

Der Antrag, dass der Gemeinde Mauren eine Pauschalsubvention von Frs. 55'000.- gewährt werde, wird einstimmig angenommen. [2]

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[1] LI LA LTP 1932/037.
[2] Siehe das Protokoll der öffentlichen Landtagssitzung vom 18. Februar 1932, in welcher das Dankschreiben der Gemeinde Mauren für den Landesbeitrag zur Wasserversorgung verlesen wurde (LI LA LTP 1932/046). Der Abgeordnete Emil Batliner führt in diesem Zusammenhang aus, dass durch dieses Projekt etwa 40-50 Arbeiter Beschäftigung finden würden.