Burkart von Brandis entscheidet einen Holzstreit zwischen der Gemeinde Triesen einerseits und Hans und Jos Lampart von Triesenberg andererseits. Da die Rechte der Lampart anerkannt werden, verlangt Triesen, die Sache einem neuen Gerichtstag vorzulegen.


11. März 1452

Im Namen Wolfhart V. von Brandis entscheidet Burkart von Brandis die von der Gemeinde  Triesen, vertreten durch Hensli Bregenzer, gegen Hans und dessen Sohn Jos  Lampart ab dem Triesnerberg, vertreten durch Hans Schmid, vorgebrachte Klage wegen  ihrer Meinung nach unberechtigtem Holzschlagen in den Triesner Wäldern. Da der  Gerichtsentscheid, wonach die von beiden Konfliktparteien dem Gericht vorgelegten  Urkunden weiterhin ihre Gültigkeit behalten und demnach den Lamparten die umstrittenen  Holznutzungsrechte nur für den Eigenbedarf zustehen sollen, zurückgewiesen  wird, soll auf Verlangen der Triesner ein neuer Gerichtstag festgesetzt werden. [1]

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[1] Or. (A), GA T U26 – Pg. 42,5 / 22 cm. – Siegel (beschädigt) von Burkart von Brandis in Holzkapsel anhängend – Siegelbeschreibung und Abbildung siehe: Liesching / Vogt, Siegel. In: JBL 85 (1985) Nr. 8, S. 69 – Rückvermerk: Trifft an deß Joß Lamparten holtz hauwen de dato 1452 –
Restauriert 1984.
Auszug: Büchel, Pfarrei Triesen. In: JBL 2 (1902), S. 168.
Erwähnt: Büchel, Gemeinde Triesen, Bd. 2, S. 804.