Ein Gericht entscheidet einen Konflikt zwischen Eschen und Bendern einerseits und Mauren andererseits um Nutzungsrechte im „Engenmad“, das im Eschner Kirchspiel liegt.


9. Juni 1533

Ein Gericht unter dem Vorsitz von Jakob Mayer von Schaan entscheidet den zwischen Eschen und Bendern einerseits und Mauren andererseits herrschenden Konflikt um Nutzungsrechte in dem im Eschner Kirchspiel gelegenen Engenmad dahingehend, dass dieses von Mitte Juni bis Mitte August denen von Mauren zur Nutzung, allerdings nur "mit der seges", vorbehalten bleiben, die übrige Zeit jedoch auch denen von Eschen und Bendern als Viehweide offenstehen solle.  

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[1] Or. (A), GemA Eschen, III/7. – Pg. 57,5/31,2 (Plica 7,1) cm. – Siegel fehlt. – Rückvermerk (17./18. Jh.): Brieff wegen dem Engen Madt Mauren und Eschen betreffendt.
Regest: Schädler, Reg. GemA, S. 116, Nr. 39.