Buchs akzeptiert die Bestätigung des Spruchs des Schiedsgerichts unter dem Vorsitz von Anton Morgentag durch Hans Vogt von Summerau nicht und appelliert erneut an Kaiser Friedrich III. Dieser überträgt die Streitsache zwischen Buchs und Schaan an Bürgermeister und Kleinen Rat von Konstanz.


Neustadt, 6. Februar 1461

Kaiser Friedrich III. überträgt die Streitsache bezüglich umstrittener Nutzungsrechte zwischen den Pfarreien Buchs und Schaan zur gerichtlichen Entscheidung an Bürgermeister und Kleinen Rat von Konstanz, nachdem die Buchser Pfarrgemeinde das durch den kaiserlichen Kommissar Hans Vogt von Summerau zu Prasberg zugunsten der Pfarrgemeinde Schaan gesprochene Urteil, das jenen in dieser Streitsache durch Anton Morgentag gefällten Spruch bestätigte, abgelehnt hatte und erneut an den Kaiser appellierte. [1]

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[1] Transsumpt in GA S U1 (Urk. v. 29. April 1462), fol. 1r, Zeile 19 - fol. 1v, Zeile 26.