Nachdem Schaan und Buchs sich in einem Nutzungskonflikt nicht einingen konnten, bestellen Graf Hugo XIII. von Montfort und Freiherr Ulrich von Brandis ein Schiedsgericht. Falls dieses zu keinem Mehrheitsentscheid kommen sollte, wird der Streit vor einem Gericht der beiden Herrschaften entschieden.


16. März 1464

Graf Hugo XIII. von Montfort und Freiherr Ulrich von Brandis, Vogt in Feldkirch, entscheiden die seit längerer Zeit andauernden Nutzungskonflikte zwischen den beiden Kirchspielen Schaan und Buchs. Die umstrittenen Nutzungsrechte sollen von beiden Konfliktparteien wie bis anhin in Anspruch genommen werden können; falls diesbezüglich zwischen ihnen keine Einigung erzielt werden kann, soll jede Partei innert Monatsfrist sieben unparteiische Männer zu einem gemeinsamen Schiedsgericht abordnen, gelangt dieses zu keinem Mehrheitsentscheid, wird die Angelegenheit entweder von den genannten Herrschaften selbst oder von einem von ihnen eingesetzten Richter entschieden werden. [1]

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[1] Abschriften: (B1), GA S U2 – Papier, 1 Doppelblatt 36 / 44 cm – Beglaubigte Abschrift vom 8. Juni 1788 durch die hochfürstlich-liechtensteinische Oberamtskanzlei – Hochfürstlich-liechtensteinisches Oberamts-Kanzleisiegel (Papiersiegel) auf fol. 2r aufgedrückt – fol. 2v; Rückvermerk: Copia die Waiden zwischen den Gemeinden Schan und Bux betreffend A􀀀 1464 – (B2), LLA RA 83/2 [dat. 16. 3. 1464].
Regest: Schädler, Regesten Gemeindearchive / Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908) Nr. 12, S. 111.