Ferdinand Karl Franz Graf von Hohenems bestätigt, dass die vom Schwäbischen Reichskreis auferlegten Kosten von den Untertanen übernommen wurden, ohne dass diesen dadurch eine künftige Verpflichtung entsteht. Das Darlehen von 360 Gulden wird er zurückbezahlen.


Schloss Vaduz, 3. Februar 1679

Ferdinand Karl Franz Graf von Hohenems bestätigt, dass die vom Schwäbischen Reichskreis auferlegten Einquartierungs- und Verpflegungskosten eines "Harrandischen" Reiterregimentes für sechs Monate, die er gemäss Vertrag vom 22. April 1614 zu übernehmen verpflichtet gewesen wäre, auf sein Ersuchen von den Untertanen seiner Grafschaft Vaduz und Herrschaft Schellenberg freiwillig übernommen wurden und dass daraus künftig für seine Untertanen keine diesbezügliche Verpflichtung abgeleitet werden könne und verspricht die Rückzahlung des von diesen dafür bei Kreditgebern in Graubünden aufgenommenen Darlehens von 360 Gulden. [1]

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[1] Or. (A), GAS U51 – Pap. 1 Doppelblatt 39,5 / 32,2 cm – Siegel (Papiersiegel) von Ferdinand Karl Franz Graf von Hohenems auf fol. 2r aufgedrückt – Siegelbeschreibung und Abbildung siehe: Liesching / Vogt, Siegel. In: JBL 85 (1985) Nr. 31, S. 79 – Rückvermerk: Revers und obligation per 360 gulden de dato 3. [mensis] febr[uarii] anno1679, Nº5.
Regest: Vgl. Schädler, Regesten Gemeindearchive / Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908) Nr. 157, S. 136.