Nach der Huldigung verspricht Graf Jakob Hannibal III. von Hohenems alle Abmachungen mit den Untertanen - insbesondere auch die zwischen den Untertanen und der kaiserlichen Untersuchungskommission ausgehandelten - zu respektieren, die Untertanen für das Darlehen für die Truppen des Schwäbischen Kreises schadlos zu halten und die alten Rechten zu wahren.


Vaduz, 18. Juni 1686

Graf Jakob Hannibal III. von Hohenems verspricht seinen Untertanen der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg, nachdem diese ihm den Huldigungseid abgelegt haben, nicht nur die von der kaiserlichen Untersuchungskommission mit ihnen im März 1685 getroffenen Vereinbarungen zu halten, sondern auch die bezüglich der aufgenommenen Gelder für die Finanzierung der Winterquartiere (für die Truppen des Schwäbischen Kreises) vom Reichshofrat getroffenen Beschlüsse zu akzeptieren sowie ihre alten Rechte und Verträge zu beachten. [1] 

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[1] Or. (A), GAS U63a – Pap. 1 Doppelblatt 42 / 33 cm, fol. 2 unbeschr. – Signet (Lack, rot) von Graf Jakob Hannibal III. von Hohenems auf fol. 1v aufgedrückt – Siegelbeschreibung und Abbildung siehe: Liesching / Vogt, Siegel. In: JBL 85 (1985) Nr. 36, S. 81f. Regest: Schädler,
Regesten Gemeindearchive / Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908) Nr. 174, S. 142..