Hans Willi von Balzers und Ferdinand Nescher bringen im Namen der beiden Landeschaften in Kempten Beschwerden vor: Der Graf komme seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nach, sie würden deswegen von den Bündner Gläubigern mit Pfändungen bedroht. Sie werden bis zur Rückkehr der Subdelegierten vertröstet (Auszug aus dem kemptischen Hofratsprotokoll).


6. Juni 1689

Auszug aus dem fürstlich-kemptischen Hofratsprotokoll betreffend die im Namen der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg von Hans Willi von Balzers und Ferdinand Nescher vorgebrachten Beschwerden über die von den Bündner Gläubigern angedrohte Pfändung der für ein von der Hohenemsischen Herrschaft aufgenommenes Kapital von 1'820 Dukaten als Unterpfand eingesetzten Güter sowie über den ihnen zugestellten Befehl zu Unterhaltszahlungen und Naturallieferungen für die kaiserlichen Truppen und über die der Herrschaft Schellenberg trotz Bezahlung ihres übernommenen Anteils an den bei den Bündner Gläubigern aufgenommenen Kapitalien angedrohte Zwangsvollstreckung. [1]

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[1] Or. (A), GA S U68 – Pap. 1 Doppelblatt 41,5 / 33,5 cm, fol. 2r unbeschr. – Siegel (Lack, rot) der Fürstäbtlich Kemptischen Kanzlei auf fol. 1v aufgedrückt – Siegelbeschreibung und Abbildung siehe: Liesching / Vogt, Siegel. In: JBL 85 (1985) Nr. 141, S. 138 – Rückvermerk: Extract. Regest: Schädler, Regesten Gemeindearchive / Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908) Nr. 178, S. 143.