Carl von Perfall klärt J. G. Rheinberger über die genauen Verhältnisse bezüglich des Gehalts als Hofkapellmeister für Kirchenmusik auf


Brief von Carl von Perfall an Josef Rheinberger 

Ihre Zeilen von 29. v. Mts. erwidernd erlaube ich mir, Ihnen folgendes mitzutheilen:

Der Gehalt vom 1. Cap.M. ist in so ferne kein definitiver zu nennen, als auf Antrag der Intendanz S.M. der König schon so und so oft Gehalt erhöht hat und es keinem Zweifel unterliegt, dass, wenn Sie ein oder zwei Jahre Hofkapellmeister waren, auch Ihr Gehalt erhöht werden wird, wenn Sie sich entschliessen sollten, mit 1600 Mark die Stelle zu übernehmen.

Bei Ihnen eine Steigerung des Gehaltes z.B. von fünf auf fünf Jahre auszusprechen dürfte nicht wohl geschehen könne, weil es sich bei lhnen ja nicht um einen Vertrag, sondern um eine Anstellung handelt, bei Anstellung aber solche zugesagte Gehaltssteigerungen niemals usus waren.

Was Wüllner hatte, als er angestellt wurde, weiss ich nicht genau, weil ich den Etat hier nicht bei Händen habe, aber jedenfalls hatte er mehr, weil auch seine Verpflichtungen damals weiter reichten wie die Ihrigen; er hatte nämlich auch die Verpflichtung, die Hofconcerte mit zu dirigiren und späterhin wurde er auch zur Lektion im Theater verpflichtet, ohne hiefür mit mehr als einem Funktionsbezug von etwas über 500 Mark bedacht zu werden.

Die Hofconzerte sind nun aber als völlig überwunden zu betrachten, so dass Ihr Wirkungskreis /geringer ist/ als es seiner Zeit bei Wüllner der Fall gewesen. Übrigens stehe ich nicht an, Ihren Gehalt auf 2000 Mark zu beantragen, um Ihren Wünschen soweit wie möglich gerecht zu werden.

Ihre Berechnung der Dienste auf 70 ist zu hoch, viel mehr als 50 können es unmöglich sein.

Was die Proben anbelangt, so sind die Mitglieder der Hofkapelle selbstverständlich dazu sehr verpflichtet und können Sie unbeschränktest nach Ihrem Gutdünken schalten und walten.

Ein eigentlich Allerhöchst bestimmter Ersatz für den Kapellmeister in Krankheitsfällen bestand niemals, war Wüllner verhindert, so übernahm Chordirektor Schwab oder Hofkapellmeister Meyer die Funktion mit Genehmigung der Intendanz.

Indem ich hiermit alle Ihre Fragen beantwortet zu haben glaube, hoffe ich zugleich alles geebnet zu haben, um von Ihnen die mir so hoch freudige Zusage zu erhalten, welche mir nothwendig, um berichtlich vorsprechen zu können.

So wie Ihre Frau Gemahlin bestens grüssend, zeichne ich als Ihr Sie hochschätzender

Carl von Perfall

 

Höhenried bei Bernried, 1.8.1877

Geehrter Herr Professor! 

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