Graf Jakob Hannibal III. von Hohenems übernimmt eine Oberstleutnantstelle im Dienste von Herzog von Württemberg, wofür er ein Reiterregiment anwerben muss. Die Untertanen leisten Bürgschaft für eine Kaution von 3'000 Gulden. Der Graf setzt seine Einnahmen und seine nicht zum Fideikommiss gehörenden Eigengüter (insbes. die Herrschaftsmühlen) als Unterpfand.


6. März 1691

Graf Jakob Hannibal III. von Hohenems setzt den Untertanen der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg seine Einnahmen und seine nicht zum Fideikommiss gehörenden Eigengüter, insbesondere die Herrschaftsmühlen zu Unterpfand für die von ihnen übernommene Bürgschaft für eine von ihm zu leistende Kaution in der Höhe von 3'000 Gulden für die im Zusammenhang mit der Annahme einer ihm vom Herzog von Württemberg angetragene Oberstleutnantstelle zur Aufstellung eines Regiments aufzubringenden Werbegelder. [1]

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[1] Or. (A), GAS U72 – Pap. 1 Doppelblatt 39,8 / 32,7 cm, fol. 1v, 2r unbeschr. – Siegel (Lack, rot) von Jakob Hannibal III. (Friederich) Graf von Hohenems auf fol. 1r aufgedrückt – Siegelbeschreibung und Abbildung vgl: Liesching / Vogt, Siegel. In: JBL 85 (1985) Nr. 37-43, S. 82, das hier verwendete Signet ist allerdings nicht aufgeführt – Rückvermerk: Gegen versicherungs schein landtammen und gericht beeder Graff- und Herrschafften Vaduz und Schellenberg.
Regest: Schädler, Regesten Gemeindearchive / Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908) Nr. 183, S. 144.