Schreiben der Reichskanzlei in Wien an die österreichische Hofkanzlei betreffend die Mitteilung über die erneut erlassene kaiserliche Verordnung, wonach die hohenemsischen Gläubiger ermahnt werden sollen, nicht mit Pfändungen und Zwangsvollstreckungen gegen hohenemsische Untertanen auf österreichischem Gebiet vorzugehen


Wien, 7. Juni 1696

Schreiben der Reichskanzlei in Wien an die österreichische Hofkanzlei betreffend die Mitteilung über die erneut erlassene kaiserliche Verordnung, wonach die hohenemsischen Gläubiger ermahnt werden sollen, nicht mit Pfändungen und Zwangsvollstreckungen gegen hohenemsische Untertanen auf österreichischem Gebiet vorzugehen. [1]

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[1] Abschr. (B), GA S U107 – Papier, 1 Doppelblatt 41(20,5) / 31,4 cm, fol. 2r unbeschrieben – Rückvermerk: Copia kaÿ[serlichen] decreti an die österreichische hoffcantzleÿ in sachen Hohenembs contra Hohenembs de dato Wien den 7. junii 1696.
Regest: vgl. Schädler, Regesten Gemeindearchive/Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908) Nr. 215, S. 150.