Schreiben des kaiserlichen Kommissars und Konstanzischen Hofrats Franz Leonhard Waibel betreffend die Aufforderung an die Gemeinden Schaan und Vaduz, den Zaun beim "Schwäbelstrich" unverzüglich niederzulegen und auch die übrigen Neübrüche nach der Ernte zu öffnen und damit ihrem Versprechen, die neu angelegten Rodungen wieder brach liegen zu lassen, nachzukommen


15. August 1721

Schreiben des kaiserlichen Kommissars und Konstanzischen Hofrats Franz Leonhard Waibel betreffend die Aufforderung an die Gemeinden Schaan und Vaduz, den Zaun beim "Schwäbelstrich" unverzüglich niederzulegen und auch die übrigen Neübrüche nach der Ernte zu öffnen und damit ihrem Versprechen, die neu angelegten Rodungen wieder brach liegen zu lassen, nachzukommen. [1]

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[1] Or. (A), GA S U125 – Pap. 1 Doppelblatt 42 (21) / 34,3 cm – Lacksiegel auf fol. 1r aufgedrückt – fol. 1v-2r unbeschrieben – Vermerk auf fol. 2v: Protokol von der kaiß(erlichen) commision.
Regest: Schädler, Regesten Gemeindearchive/Alpgenossenschaften. In: JBL 8 (1908) Nr. 235, S. 155.