Ordentliche Landtagssitzung vom 11. Februar 1863


Verlesung der Einläufe
Landtagssekretär Fischer Gregor, Vaduz, verliest die Einläufe seit der letzten Landtagssitzung.

Protokoll der Landtagssitzung vom 9. Jänner 1863
Das Protokoll wird verlesen und auf eine Erinnerung von Kommissär Karl Haus von Hausen hin mit einer Abänderung genehmigt. Der Kommissär übermittelt dem Landtag den Wunsch Seiner Durchlaucht nach Zustellung der Landtagsprotokolle.

Petitionen an den Landtag
Landtagspräsident erinnert daran, dass Petitionen nur über Vermittlung eines Abgeordneten beim Landtag eingebracht werden können.

Rekrutenaushebung für 1863
Die Beratung und Beschlussfassung über diesen Gegenstand wird von Landtagspräsident Dr. Schädler Karl unter Berufung auf §25 der Geschäftsordnung des Landtags ausgesetzt.

Landesvoranschlag und Finanzgesetzentwurf für 1863
Der Kommissionsbericht zur Regierungsvorlage wird in allgemeiner und ausführlicher spezieller Debatte behandelt. Die einzelnen Positionen von Voranschlag sowie des Finanzgesetzentwurfes werden genehmigt.

Rekrutenaushebung für 1863
Auf Antrag von Landtagspräsident Dr. Schädler Karl tritt der Landtag in die Beschlussfassung über das Militäraushebungsgesetz von 1863 ein. Ohne Debatte werden die verlesenen Protokolle über die Einleitungsformel sowie die Erwägungen für diesen Gesetzesentwurf genehmigt. Artikel 1, 2 und 3 des Gesetzes sowie das Gesetz als Ganzes wird angenommen.

Wahl einer dreiköpfigen Petitionskommission
Zur Behandlung der eingegangenen Petitionen wird folgende Kommission gewählt:
- Schädler Karl, Vaduz
- Kessler Markus, Vaduz
- Kirchthaler Franz Anton, Vaduz

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