Eröffnungssitzung des Landtags vom 15. Mai 1865


Alterspräsidium
In Abwesenheit des Alterspräsidenten übernimmt der zweitälteste Abgeordnete, Dr. Schädler Karl, Vaduz, das Präsidium.

 

Fürstliche Entschliessungen
Es wird die fürstliche Entschliessung verlesen, derzufolge der Landtag auf den 15. Mai 1865 einberufen ist. In einer zweiten Entschliessung wird Landesverweser Karl Haus von Hausen zum fürstlichen Landtagskommissär bestellt.

 

Wahl des Landtagspräsidenten
Dr. Schädler Karl, Vaduz, wird mit 13 Stimmen gewählt. Die Wahl ist zufolge einer bereits vorliegenden höchsten Entschliessung im voraus bestätigt.

 

Wahl des Landtagsvizepräsidenten
Mit 9 Stimmen wird Erni Josef, Ruggell, gewählt.

 

Wahl der Landtagssekretäre
Fischer Gregor, Vaduz, und Gmelch Anton, Balzers, werden mit jeweils 12 Stimmen gewählt.

 

Mitteilung der Regierungsvorlagen
Der fürstliche Landtagskommissär Karl Haus von Hausen bringt dem Landtag folgende Gesetzesentwürfe zur Kenntnis:

- Entwurf eines Schuldenbetriebgesetzes

- Entwurf einer Gewerbeordnung

- Entwurf des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches

 

Wahl einer Kommission für das Schuldenbetriebsgesetz

Gewählt werden:

- Kessler Markus, Vaduz
- Dr. Schädler Karl, Vaduz

- Marxer Johann Georg, Vaduz
- Kind Franz Josef, Gamprin
- Kirchthaler Franz Anton, Vaduz

Wahl einer Kommission für das Gewerbe- und Handelsgesetz
Gewählt werden:
- Kessler Markus, Vaduz
- Dr. Schädler Karl, Vaduz
- Marxer Johann Georg, Vaduz
- Kind Franz Josef, Gamprin
- Kirchthaler Franz Anton, Vaduz

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