Ordentliche Landtagssitzung vom 21. August 1880


Erklärung zur Schliessung der Landtagssession
Regierungskommissär Karl Haus von Hausen erklärt, dass diese Sitzung infolge Instruktion Seiner Durchlaucht als Schlussitzung zu betrachten ist.

Protokoll der Landtagssitzung vom 21. Juni 1880
Das Protokoll wird angenommen.

Gesuch der Gemeinde Ruggell um eine Subvention aus dem landschaftlichen Armenfonds
Gemäss Kommissionsantrag werden 50 fl. bewilligt.

Beschwerde der Gemeinde Triesenberg betr. Grundbuchkataster
Der Gegenstand wird der Untersuchung der Regierung übertragen.

Regierungsvorlage betr. Bewilligung von 7000 fl. für Rheindammbauten
Der diesbezügliche Kommissionsantrag wird einstimmig genehmigt. Ausserdem ersucht der Landtag die Regierung, die Dammverstärkungsarbeiten im Versteigerungswege an möglichst viele Parteien zu vergeben.

Taggelder für Landtagsabgeordnete und Kommissionsmitglieder
Die Vorstellung des Landtags an Seine Durchlaucht wird verlesen und gutgeheissen. Der Regierungsentwurf zur Taggeldregulation wird einstimmig angenommen.

Beratung zur Strafgesetznovelle
Die Erledigung des Gegenstandes wird für diese Session fallengelassen, der Landesausschuss jedoch mit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage beauftragt.

Prüfung der Sparkassarechnung von 1879
Die Sparkassarechnung wird genehmigt.

Petition mehrerer Rheingemeinden um Beschaffung von Hilfsquellen zur Erleichterung der Zahlungsverbindlichkeiten der Steuerträger
Auf Kommissionsantrag wird die Angelegenheit dem Landesausschuss zur Veranlassung der später notwendigen Schritte überwiesen.

Landesvoranschlag pro 1881
Die einzelnen Ausgabe- und Bedeckungsposten sowie die Gesamtsummen des Budgets werden vom Landtag angenommen.

Finanzgesetzentwurf pro 1881
Artikel 1 bis 4 sowie der gesamte Entwurf werden einstimmig angenommen.

Wahl des Landesausschusses
Es werden gewählt:
- Wanger Christoph, Schaan
- Öhri Martin, Eschen

als Stellvertreter:
- Rheinberger Peter, Vaduz
- Biedermann Franz Josef, Schellenberg

Prüfung der Landtagsrechnung
Die Landtagsrechnung wird dem Landesausschuss überwiesen.

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