Ordentliche Landtagssitzung vom 2. Juni 1892


Fürstliche Bestätigung der Bürowahlen
Landtagskommissär Karl von In der Maur gibt bekannt, dass Seine Durchlaucht die Wahl von Dr. Schädler Albert, Vaduz, zum Landtagspräsidenten und von Wanger Christoph, Schaan, zum Landtagsvizepräsidenten bestätigt hat.

Protokoll der Landtagssitzung vom 21. Mai 1892
Das Protokoll der Eröffnungssitzung wird nach Verlesung genehmigt.

Landesvoranschlag und Finanzgesetzentwurf pro 1893
Die Einzelpositionen von Erfordernis und Bedeckung sowie die Hauptrubriken des Voranschlages werden genehmigt, ebenso der Finanzgesetzentwurf. Ein vom Landtag angenommener Kommissionsantrag zum Gehalt des Landgerichtsvorstandes wird in einer Erklärung des Regierungskommissärs lediglich als Wunsch aufgefasst, gleichzeitig wird auf die Vorrechte des Landesherrn bei der Beamtenernennung verwiesen.

Beratung über den Handelsvertrag zwischen Österreich und der Schweiz vom 10. Dezember 1891
Im Sinne von Artikel 27 des liechtensteinischösterreichischen Zollvertrages von 1876 wird dem Vertrag gemäss Kommissionsantrag nachträglich die Zustimmung des Landtags erteilt. Ausserdem richtet der Landtag an die Regierung das dringende Ersuchen, bezüglich des liechtensteinischen Viehverkehrs ein Separatabkommen mit der Schweiz abzuschliessen. Weiters hält der Landtag die baldige Einführung eines Viehseuchengesetzes für notwendig und bestellt hiefür eine Kommission: Dr. Schädler Albert, Vaduz Wanger Christoph, Schaan Dr. Marxer Ludwig, Eschen Bargetzi Xaver, Triesen

Subventionsgesuch der Gemeinde Schellenberg für Armenzwecke
Gemäss Kommissionsantrag werden 100 fl. genehmigt.

Regierungsvorlage betr. Brandschäden in Nendeln
Am 28. März 1892 sind die Häuser und Fahrschaften von Wanger Dominikus, Batliner Franz und Büchel Franz abgebrannt. Der Landtag ermächtigt die Regierung, eine Unterstützung von 300 fl. zu verabfolgen.

Regierungsvorlage betr. Brandschäden in der Gemeinde Sevelen
Den Brandgeschädigten werden 500 fl. verabfolgt.

Unterstützungsgesuch des Öhri Johannes, Mauren, für den Wiederaufbau seines durch einen "Orkan" zerstörten Hauses
Der Landtag genehmigt 200 fl. unter der Bedingung, dass die Gemeinde Mauren denselben Betrag leistet.

Gesuch der Gemeinde Ruggell um Erstreckung der Raten aus den unverzinslichen Wuhrdarlehen
Der Antrag der Finanzkommission wird angenommen. Die jährlichen Wuhrraten betragen nunmehr noch 1000 fl.

Darlehensgesuch der Gemeinde Vaduz für den Bau des Armenhauses
Es wird ein dreiprozentiges Darlehen von bis zu 6000 fl. mit einer Laufzeit von 15 Jahren bewilligt.

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