Schreiben der Landammänner und Gerichte der Herrschaft Hohenems an die hohenemsischen Räte und Oberbeamten in Vaduz betreffend ihre Weigerung zur Bezahlung von 900 Gulden in der die Herrschaft Vaduz betreffenden Exekutionsangelegenheit vor einer endgültigen Abrechnung mit der Schwäbischen Kreiskasse.


(Hohen)Ems, 19. September 1692

Schreiben der Landammänner und Gerichte der Herrschaft Hohenems an die hohenemsischen Räte und Oberbeamten in Vaduz betreffend ihre Weigerung zur Bezahlung von 900 Gulden in der die Herrschaft Vaduz betreffenden Exekutionsangelegenheit vor einer endgültigen Abrechnung mit der Schwäbischen Kreiskasse. [1]

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[1] Or. (A), GAS U44/37 – Pap. 1 Doppelblatt 41,2 (20,6) / 32,2 cm, fol. 2r unbeschrieben – Adresse auf fol. 2v: Denen wohledel gestreng unndt hochgelehrten herren N. N. hochgräff(lich) Hochenembs- Vaduzischen räthen undt ober-beambten etc. unnseren grossgünstigen hochgeehrtisten herren, Vaduz – Verschlusssiegel (Lacksiegel) aufgedrückt.