Otto von Bever ermutigt Rheinberger, sich um die Erlaubnis zum Gebrauch seines Adelsprädikates zu kümmern


München, den 31.1.99

Mein lieber, immer noch bürgerlicher Freund! Nach neuerer Vorschrift ist die Immatrikulirung Vorbedingung für den Gebrauch des Adelsprädikats. Zur Erreichung der Immatrikulirung ist erforderlich:

1. eine schriftliche Eingabe, an S.M. den Regenten stilisirt,

2. ein Geburtsschein,

3. eine kolorirte Skizze des anzunehmenden Wappens.

Letztere wird am besten im Ministerium durch einen wappenkundigen Mann angefertigt.

Solltest Du geneigt sein, die nöthigen Schritte zur Erlangung blauen Bluts zu thun, so stelle ich mich Dir ganz zur Verfügung und bin jederzeit bereit, zu Dir zu kommen. Wegen der erforderlichen Schritte im Reichsheroldenamt aber dürfte es vorzuziehen sein, wenn Du das Ministerium in höchsteigener Person beehren würdest.

Die geeignetste Stunde ist zwischen 11 und 12 Uhr (nicht in der Nacht).

Dein getreuer
Otto Ritter von Bever.

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