Dietrich von Segni, Weihbischof von Chur, bestätigt die Weihe von zwei Altären und des Chores in der St. Laurentius-Kirche in Schaan.


Übersetzung [1]

Wir, Dietrich von Segni, durch Gottes und des Apostolischen Stuhles Gnade Weihebischof des ehrwürdigen Vaters und Herrn Hartmann, durch Gottes und des Apostolischen Stuhles Gnade Bischof von Chur , entbieten allen Christgläubigen, die Gegenwärtiges lesen werden auch fürderhin Gruss in dem, der allen wahres Heil ist. Mit Wissen des Untenstehenden mögen alle jene also erkennen, denen es jetzt oder irgendwann in Zukunft zu wissen ansteht, dass wir im Namen unseres Herrn und Erlösers Jesus Christus im Jahre des Herrn 1394, am nächsten Sonntag vor dem Fest des Erzengels Michael mit Zustimmung und im Auftrag unseres schon genannten Herrn, des Bischofs von Chur, zu Gunsten und inständiger Bitte wegen aller im Gottesdienst eifrigen Männer in der Pfarrei Schaan den Chor und Altar und den in dieser Kirche neu errichteten und ordinierten Altar dem Herrn geweiht haben. Den Altar im Chor haben wir dem heiligen Diakon Laurentius, den Drei Königen und den Märtyrern Johannes und Paulus und der Jungfrau Dorothea geweiht; den Altar vor dem Chor haben wir zu Ehren des heiligen Kreuzes, des heiligen Nikolaus und der heiligen Jungfrau Katharina geweiht. Und damit der Gottesdienst gefördert und von neuem ebenda bedeutend vermehrt werde, gewähren wir an jährlichen Kirchweihen für alle Zukunft auf Grund von Gottes, des Allmächtigen, Barmherzigkeit und kraft der Vollmacht, die wir verwalten, allen Christgläubigen, die reumütig gebeichtet haben, den genannten Chor und Altar und den Altar vor dem Chor in jener Kirche, ja sogar die Kirche selbst beim Gottesdienst, als auch der Andacht wegen bei der Kirchweihe besuchen, vierzig Tage Ablass bei schweren Sünden und ein Jahr bei lässlichen Sünden. Ebensoviel gewährt unser Herr, der Bischof von Chur. Geschrieben am obigen Datum vor der Weihe jener Kirche, am nächsten Sonntag vor dem Fest des Erzengels Michael.

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[1] LI PfAS U 3. Original.
Druck: Georg Malin: LUB I/4, Nr 21, S. 109-111