Philipp Wolfrum bittet Rheinberger darum, bei der Tonkünstlerversammlung („Töpferversammlung“) 1901 dessen neuestes Orgelwerk aufführen zu dürfen.


Heidelberg, 30./I. 1901.

Hochverehrter Herr Geheimrat,

Die deutschen Tonkünstler („Töpfer“, wie sie Bülow nannte) wollen hier heuer tagen und nach den Besprechungen zwischen dem Vorsitzenden des AIlgem. Deutschen Musikvereins (Generalmusikdirektor Steinbach), dem hiesigen Stadtrat und mir scheint die Sache gesichert.

Bevor nun die schriftlichen Abmachungen und die Programm- Aufstellung erfolgt, hätte ich mir gerne und ganz bescheiden eine Anfrage bei Ihnen erlaubt.

Wir haben hier eine sehr schöne (und wirklich zum Orchester genau stimmende) 3 manualige Orgel, deren Vorführung ich trotz meiner Arbeit als Festdirigent selbst besorgen möchte. Unter den 5 grossen Orchester- und Chorkonzerten sind 2 für die Kirche in Aussicht genommen. Im ersten soll neben meinem Weihnachtsmysterium die Lisztsche Krönungsmesse reproduzirt werden. Im zweiten hätte ich gerne die Ehre genossen, ein neues - drittes - Orgelconcert (die ersten beiden haben wir hier gehabt), von Ihnen vermitteln zu dürfen.

Würden Sie sich, hochverehrter Herr Geheimrat, dazu verstehen können, mich, Ihren, ich glaube keinen Krebsgang gegangenen Orgelschüler, mit dieser Mission zu betrauen? Auch wenn das Manuskript erst 14 Tage vor dem Feste, also etwa Mitte Mai in meine Hände käme, würde ich für eine anständige Reproduktion einstehen können. Mottl würde die Orchesterleitung besorgen.

Bittend, dass Sie die Angelegenheit der Töpferversammlung dritten gegenüber vorläufig geheim halten, hofft auf eine gütige Zusage Ihres Einverständnisses mit meinem Plane

Ihr stets dankbarer und verehrungsvoller
Wolfrum.

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