Rechnungsführung bei den Waisen- und Zinsämtern


Normale.
Einführung einer vereinfachten Manipulation bei den Waisen- und Zinsämtern auf den fürstlichen Herrschaften, und Regulierung der diessfälli
gen Rechnungs-Formularien [1]

vom 15. Juni 1843

 

Verordnung für die fürstlich liechtensteinischen Herrschaften insgesamt, mit einem speziellen Zusatz für das Fürstentum, wonach die Waisenamts-Instruktion vom 7. Juni 1836 in Kraft blieb.

 

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[1] LI LA Sg RV 1843. Originaltitel. Druck.