Regierungsantrittserklärung von Fürst Johann II.


[Regierungsantritts-Erklärung des Fürsten Johannes II.][1]

vom 12. November 1858 

Wir Johann Franz, von Gottes Gnaden souverainer Fürst und Regierer des Hauses von und zu Liechtenstein, Herzog zu Troppau und Jägerndorf, Graf zu Rietberg etc. etc.

Nach dem am 12. November 1858 nach Gottes unerforschlichem Rathschlusse erfolgten höchst betrübenden Ableben Unseres innigstgeliebten Vaters, Alois Joseph, souverainen Fürsten und Regierers des Hauses von und zu Liechtenstein, Herzog zu Troppau und Jägerndorf, Grafen zu Rietberg, Ritter des goldenen Vliesses, Grosskreuz des königl. ungarischen St. Stephans-, des päbstlichen Pius-, des königl. Hannoveranischen Guelphen – und des souverainen Ordens des heiligen Johann von Jerusalem etc. etc. Durchlaucht, kraft der Hausstatuten zur Nachfolge in der Regierung berufen, treten Wir dieselbe hiermit an und verkünden diesen Unseren Regierungsantritt Unseren Unterthanen im souverainen Fürstenthume Liechtenstein.

Wir bestätigen alle Unsere dortigen Beamten und Angestellten in ihren Ämtern und Stellen, sehen den von ihnen Unserem in Gott ruhenden Durchlauchtigsten Vater geleisteten Diensteid so an, als wäre er Uns selbst geleistet worden, und erlassen gleichfalls Unseren sämmtlichen Unterthanen die neue Ablegung eines Unterthans-Eides, indem Wir die Unserem verklärten Vater gewidmete Unterthanstreue und Pflicht als auf uns vererbt betrachten und Uns vorbehalten, die Huldigung persönlich entgegen zu nehmen.

Gegeben in Unserem Schlosse zu Eisgrub am 12. November 1858

Johannes Franz Fürst von und zu Liechtenstein m. p.

L.S.

Franz Zimerman m.p., fürstlicher Hofrath

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[1] LI LA SgRV 1858. Kein Originaltitel. Druck.