Verordnung betr. Einführung von Ausweisen über bezogene Taggelder


[Verordnung betr. Einführung von Ausweisen
über bezogene Taggelder]
[1]

vom 11. Januar 1862

Es wird hiermit bekannt gemacht, daß Seine Durchlaucht folgendes höchste Handbillet herabzugeben geruhten:

„Ich wünsche, daß von jedem selbstständigen Rechnungsamte der Rechnung pro 1861 und sofort dann alljährlich ein Ausweis über alle aus der betreffenden Kassa an fürstliche Beamten und Diener ausbezahlte Diäten u. z. im Detail, welches Verzeichniß mit der Rechnung an die Buchhaltung eingesendet, von dieser revidirt und wenn mit den in der Rechnung eingestellten Posten gleichlautend befunden, mir vorgelegt wird.

Es ist ein Formular als Muster den Rechnungsbeamten hinauszugeben, welches dem nachstehenden ähnlich seyn dürfte.“

Diaeten Verzeichniss

Post No

An wen?

Wofür? z.B. Reise in Angelegenheit der Servituten Ablösung

Dauer der Abwesenheit(Ist Monat u Tag zu bezeichnen)

Betrag
fl  x

 

 

 

 

 

Wien, 11. Januar 1862

JFL

Dieß hat hiermit zur allgemeinen Wissenschaft und Darnachachtung zu dienen

Wien, den 28 Jänner 1862

Ad Mandatum

Zipfl m/p

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[1] LI LA Sg RV 1862/2. Kein Originaltitel, handschriftliche Abschrift. Reg.-Vermerk: Nr. 536. Rückseite: prs. 3/3 1862. Nr. 52