Fürst Johann II. nimmt die Eschner Resolution der Fortschrittlichen Bürgerpartei in der Peerfrage mit Befriedigung zur Kenntnis


Handschriftliches Konzept der liechtensteinischen Gesandtschaft in Wien mit handschriftlichen Ergänzungen des Gesandten Prinz Eduard von Liechtenstein, gez. ders., an den Parteiobmann der Fortschrittlichen Bürgerpartei, Franz Verling, in Vaduz [1]

30.4.1920, Wien

Geehrter Herr Obmann

Im hohen Aufrage Seiner Durchlaucht des regierenden Fürsten [Johann II.] beehre ich mich, Ihnen geehrter Herr Obmann [2], mitzuteilen, dass Hochderselbe das von Ihnen gefertigte Telegramm der fortschrittlichen [3] Bürgerpartei anlässlich der Versammlung in Eschen vom 25. April mit lebhaftester Befriedigung zur Kenntnis genommen haben. [4] Seine Durchlaucht begrüsst wärmstens den von Loyalität und Fürstentreue durchdrungenen Standpunkt der Partei, deren Obmann Sie sind, [5] und bittet Sie, allen Mitgliedern derselben seinen aufrichtigen Dank für die in den jetzigen schweren Zeiten doppelt erfreuliche Kundgebung auszusprechen. Die Gesinnung, die in derselben zum Ausdruck kommt, ist die beste Gewähr dafür, dass Liechtenstein in treuer und verfassungsgemässer [6] Zusammenarbeit zwischen Volk und Fürsten einer glücklichen Lösung der schwierigen derzeit schwebenden wirtschaftlichen und verfassungsrechtlichen Fragen und damit [7] einer aussichtsreichen Zukunft entgegengehen wird.

Genehmigen geehrter Herr Obmann [8] den Ausdruck der ausgezeichneten Hochachtung, mit der ich verbleibe

Ihr ergebener

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[1] LI LA V 003/1190, Aktenzeichen 353/1. Das Schreiben wurde an der Versammlung der Bürgerpartei in Vaduz am 2.5.1920 verlesen und - im Sinne des Gesandten Prinz Eduard - im "Liechtensteiner Volksblatt" vom 5.5.1920 abgedruckt (L.VO., Nr. 36, 5.5.1920, S. 1 ("Die Versammlung vom 2. Mai 1920 in Vaduz"). Eine Abschrift des Schreibens erging zur Kenntnisnahme an die Regierung.
[2] Handschriftlich eingefügt: "Ihnen geehrter Herr Obmann".
[3] Handschriftlich eingefügt: "fortschrittlich".
[4] Vgl. die Eschner Resolution vom 25.4.1920, in welcher sich die Bürgerpartei hinter die etwaige Ernennung des österreichischen Juristen Josef Peer zum liechtensteinischen Landesverweser stellte (LI LA V 003/1190, Aktenzeichen 353/1). Im Gegensatz dazu wurden die Eingaben der Christlich-sozialen Volkspartei, darunter die Triesner Protestresolution vom 18.4.1920, von Fürst Johann II. als verfassungswidrig zurückgewiesen (Schreiben des Gesandten Prinz Eduard von Liechtenstein an Landesverweser Prinz Karl von Liechtenstein vom 27.4.1920 (LI LA SF 01/1920/074. Aktenzeichen 296/4).
[5] Handschriftlich eingefügt: "deren Obmann Sie sind".
[6] Handschriftlich eingefügt: "und verfassungsgemässer".
[7] Handschriftlich eingefügt: "einer glücklichen Lösung der schwierigen derzeit schwebenden wirtschaftlichen und verfassungsrechtlichen Fragen und damit".
[8] Handschriftlich hinzugefügt: "geehrter Herr Obmann".