Prinz Eduard verhandelt mit tschechoslowakischen Regierungsstellen über die Bodenreform, die Schaffung einer Zentraldirektion für die fürstlichen Besitzungen in der Tschechoslowakei und über die Errichtung einer liechtensteinischen Gesandtschaft in Prag


Maschinenschriftlicher Bericht des liechtensteinischen Gesandten in Wien, Prinz Eduard, mit handschriftlichen Korrekturen und Ergänzungen, nicht gez. [1]

14.5.1919, o.O.

Bericht
über meine und Dr. [Victor] Kaplans Besprechungen in Prag am 7. und 8. Mai 1919

1./ Vorsprache bei Staatskanzler [Přemysl] Šamal. Wurde genau über die Absichten bezüglich Gesandtschaft informiert. Die Namen [Emil] Sommerschuh und [Hans von] Kolowrat fanden seine volle Billigung. Über die Verhängung der Sequester [2] war er nicht unterrichtet, eher frappiert und entschieden unangenehm berührt. Er vermittelte selbst telefonisch Stunden für Vorsprachen beim Präsidenten Masarik [Thomas Masaryk] und dem stellvertretenden Ministerpräsidenten [Antonin] Švehla.

2./ Besuch bei Švehla. Dieser liess sich eingehend orientieren. Er legt grossen Wert auf die Schaffung einer Repräsentanz oder Güterdirektion für alle čechischen Güter mit voller Abtrennung von Wien. Die Sequestrierung berührte ihn auch sehr peinlich und erkannte er den Widerspruch zwischen der Souveränität des Fürsten [Johann II.] und dem Sequester. Es wurde auch die Frage der eventuellen Beteilung der Agnaten der Familien mit grossem Besitz erörtert. Er sieht die Notwendigkeit ein, diesen eine Existenzmöglichkeit zu schaffen und erkennt den Wert eines bodenständigen und landwirtschaftlich intensiv auf seinen eigenen Mittelbesitz wirtschaftenden Adels. Auf meine Bemerkung, dass ich mir Anteile in der Grösse des gesetzlichen Ausmasses etwa 500-600 Joch vorstellen würde, bemerkte er, man könne schon auf 1000 und 2000 Joch, unter Umständen auch 5000 Joch geben. Švehla ist überzeugt, dass der Bolschewismus oder radikaler Sozialismus in Böhmen nicht durchdringen wird. 

3./ Empfang beim Präsidenten Masarik. Derselbe übernahm das fürstliche Handschreiben, [3] las es jedoch nicht, sodass ich es ihm mündlich vorerzählte. Die Schaffung der Güterverwaltung nahm er mit Befriedigung zur Kenntnis. Ich betonte den Wunsch, die Schaffung der Gesandtschaft, die gewiss beitragen werde, manche Missverständnisse, die sich aus der Verwaltung ergeben, zu beseitigen und zu beschleunigen und möglichst unter der dem Prinzen Alois gegenüber in Aussicht gestellten zwei bis dreiwöchentlichen Frist zuzulassen. Der Präsident bemerkte, er sehe das ein, werde mit Ministerialrat [Bedřich] Stepanek sprechen, er für seine Person stimme der sofortigen Errichtung der Gesandtschaft zu. Auch gegen die Gleichzeitigkeit des Gesandten in Wien und Prag hat er keine Einwendung, und war über die Namen Sommerschuh und Kolowrat sehr befriedigt.

4./ Besuch beim Justizminister [František] Soukup. Dieser ist Sozialist, Advokat. Wir hielten ihm die Exterritorialität von Eisgrub vor, welche durch das Justizministerium den Justizbehörden mitgeteilt worden sei. [4] Da die alten Gesetze und Verordnungen, soweit sie nicht aufgehoben sind, weiterbestehen, sei der Sequester unbedingt zumindest in Eisgrub eine Rechtsverletzung. Er liess sich eingehend über den Begriff der Exterritorialität informieren. Er erklärte, die Angelegenheit müsse in den Kabinettsrat. Er behandelte die ganze Sache mit tiefem Ernst, durchaus als Jurist, der die Verwaltung gesetzlich geführt haben will. Auch er legt grossen Wert auf die Schaffung der čechischen Verwaltung. Wünschte ein schriftliches, motiviertes Memorandum. [5]

5./ Besuch bei Ackerbauminister Praschek [Karel Prašek]. Sehr liebenswürdig, aber an seinem Standpunkt festhaltend. Der Grossgrundbesitz müsse froh sein, wie er, der selbst Grundbesitzer sei, dessen Interessen gegen Volksstimmungen zu schützen sich bestrebe. Die Sequestrierung beim Fürsten sei eine Schutzmassnahme, wodurch die Bevölkerung beruhigt werde, und habe ja tatsächlich kaum eine für den Besitzer besonders unangenehme Wirkung. Über die Gründe war er nicht genau informiert. Von anderer Seite hatte Dr. Kaplan im Ackerbauministerium erfahren, dass das Ernährungsamt der fürstlichen Verwaltung Exporte von Produkten nach Deutschland und Ungarn zum Vorwurfe mache. Praschek gab zu, dass derartige Dinge behauptet werden, gab aber auch andererseits zu, dass der Fürst selbst hievon nichts wisse und dass er in nationaler Hinsicht den Čechen gegenüber sich nie feindlich benommen habe. Er betonte auch, dass der Sequester beauftragt sei, möglichsten Takt zu haben und den Fürsten in seiner Bewegungsfreiheit etc. nicht zu behindern. [6] Wir nahmen hier wie auch bei mehreren anderen Herren die Gelegenheit wahr, das Verhalten des Fürsten in der Frage der čechischen Schule in Lundenburg, die Verpachtung der Lundenburger Brauerei an die mährische Agrarbank, der Gemeinde Themenau, der Förderung der čechischen Akademie u.s.w. zu betonen, ebenso das Bestreben des Fürsten, seine Beamten den nationalen Verhältnissen anzupassen, und in gemischtsprachigen Gegenden stets die Doppelsprachigkeit zu verlangen.

Praschek liess auch recht deutlich durchblicken, dass alles auf den Erfolg der Wahlen ankomme. [7] Der Grundbesitz müsse entsprechende Opfer bringen für die Beeinflussung der Wahlen im agrarischen Sinne. Er müsse sich überhaupt organisieren und habe auch früher viel zu wenig politischen Einfluss gesucht.

Hinsichtlich der unmittelbaren Aufhebung der Sequester gab er keine Zusicherung. Wir betonten, dass wir nicht mit Protesten arbeiten wollten, die immer als unfreundlicher Akt anzusehen sind, sondern lieber beabsichtigen würden, um die Aufhebung der Sequester anzusuchen unter dem Anbote gewisser Garantien für die Erfüllung der legalen Wünsche der Regierung punkto Anbau und Ernährungsvorschriften. Eingehend wurde die Frage der Repräsentanz oder Güterdirektion besprochen. Der Repräsentant in Prag in der Person Sommerschuh’s wurde auch hier als notwendig bezeichnet. Ob die Güterdirektion in Auřinowes, Lundenburg oder Olmütz untergebracht wird, wurde als gleichgültig bezeichnet. Ich betonte die Schwierigkeit der effektiven Durchführung. Hohes Alter des Fürsten, der sich nicht rasch entschliessen könne, so tiefgreifende Änderungen in seiner gewohnten Verwaltung durchzuführen. Schwierigkeit der Beschaffung geeigneter, fachlich qualifizierter, national der Regierung genehmer, aber auch taktvoller und politisch verständnisvoller Beamten. Wenn die Administration auch in der Čechoslovakei konzentriert werden soll, so müsse in der Organisation doch der entsprechende Einfluss des Fürsten als Gutsherrn gewahrt bleiben, der vielfach in Wien oder Feldsberg wohne. Das Endergebnis der Besprechung ging dahin, dass Praschek meinte, man möge um die Aufhebung der Sequester nach der tatsächlichen Errichtung der Güterdirektion ansuchen. Er will damit wohl Zeit gewinnen und auch eine den Nationalen verständige Ausrede für die Aufhebung der Sequestration erhalten. [8]

Bemerkt soll hier werden, dass Dr. Kaplan bei Šamal und Švehla mit entschiedenem Erfolg auf die Zusammenhänge zwischen Praschek, der mährischen Agrarbank und dem Sequester in Čechischer Sprache aufmerksam machte, wobei ich den Naiven spielte.

6./ Empfang bei Štepanek, Vertreter des in Paris befindlichen Ministers des Äussern Bennesch [Edvard Beneš]. Hier wurde die Frage der Gesandtschaftserrichtung eingehend erörtert. Štepanek anerkennt die Souveränität des Fürsten, ist jedoch über die Neutralität nicht im Klaren. Nach dem Besuch des Prinzen Louis [Alois] hat Bennesch in der Angelegenheit einen Bericht nach Paris geschickt. Derselbe ist belegt durch das Gutachten eines Prager Völkerrecht-Professors [Anton] Hobza und soll dieses Gutachten, wie wir auf Befragen zu hören bekamen, „eher negativ ausgefallen sein“. Štepanek begrüsst die Errichtung der Gesandtschaft, die die Regierung entschieden schmeichelt. „Wir freuen uns gewiss über herkommende Gesandtschaften und wünschen möglichst viele derselben“. Er traut sich aber jetzt nicht offiziell zuzustimmen, bevor Paris, speziell die Franzosen, „die Neutralität autoritativ anerkannt haben“. Auf meine Bemerkung, dass Liechtenstein jedenfalls mit der Čechoslovakei nicht im Krieg gestanden sei, man daher doch ohne Rücksicht auf die Neutralität eine Gesandtschaft senden könnte, weil eben die Entstehung des neuen Staates und die Auflösung des alten Österreichs den diplomatischen Verkehr mit Rücksicht auf das Land und den fürstlichen Besitz notwendig machen, meinte er, das deutsche Konsulat, das früher in Prag war, sei faktisch auch noch tätig, jedoch nicht bei der neuen Regierung akkreditiert. Man könne eine neue Gesandtschaft, deren Land sich zumindest nach Auffassung der Entente im gleichen Verhältnisse wie Deutschland befinden könnte, vor Friedensschluss nicht recht zulassen. Štepanek räumte mir ein, dass demgemäss der Hebel in Paris anzusetzen sei und war damit einverstanden, dass ich durch den Gesandten [Henri] Allizé die Angelegenheit in Paris urgieren, eventuell die Entsendung des Vertreters nach Paris durchsetzen möge. Wir haben übrigens in Unkenntnis der nichterfolgten Abreise Dr. Emil Beck's bei den ersten Besuchen positiv, bei Štepanek, wo wir die nicht erfolgte Abreise schon wussten, in unklarerer Form auf die Tatsache der Entsendung eines Vertreters des Fürstentums als Neutralen nach Paris und auf meine gegenständliche Beziehung mit Allizé hingewiesen.

Bezüglich des Gesandten begründete ich die Gemeinsamkeit mit der Schwierigkeit einen liechtensteinischen Staatsbürger zu finden. Man könnte einen Advokaten oder Industriellen aus dem Lande etwa auch vorschlagen, der würde aber ebenso wenig čechisch sprechen wie ich [9] und die Verhältnisse im Lande gewiss noch weniger beurteilen können und daher im gegebenen Falle, wo es sich auf gegenseitiges verständnisvolles Verhandeln ankomme, vielleicht weniger entsprechend sein. In Wien müssten die Verhandlungen wegen Umänderung des Zollvertrages und anderer gemeinsamer Angelegenheiten mit der deutschösterreichischen Regierung geführt werden und ebenso sind dort die Hebel anzusetzen, um dem Lande sein garantiertes Einkommen aus dem Zollvertrag bei der Liquidierungskommission durchzusetzen. In Prag würden doch mehr Angelegenheiten des Fürsten zu verhandeln sein, weswegen der Hauptsitz des Gesandten in Wien anzunehmen sei. Štepanek erkannte die Richtigkeit dieser Argumente an. Auch an anderen Stellen wurde die Tatsache, dass ich früher in Marienbad Bezirkshauptmann gewesen sei, sehr freundlich und erfreut meiner Person gutgebucht.

Die Wahl Kolowrat’s fand den vollsten Beifall. Besprochen wurde noch dessen čechoslovakische Nationalität. Štepanek wünschte, man müsse ihn als Honorar-Legationssekretär bezeichnen, was sonst zwar nur bei Konsulaten üblich sei, aber schliesslich auch hier möglich wäre. Man müsse nur anerkennen, dass er als čechoslovakischer Staatsbürger nicht die persönliche Exterritorialität geniesse und dass hieraus sich nicht diplomatische Konflikte ergeben. Ich verwies auf das deutschösterreichische neue Gesetz über die Vermögensanmeldung, in welchem ausdrücklich erklärt ist, dass Gesandte und Konsuln von der Vermögensanmeldung befreit sind, soweit sie die deutschösterreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen, und erklärte, dass in dieser Richtung die selbstverständlichen Erklärungen jederzeit gegeben werden würden.

Wir einigten uns auch dahin, dass im gegebenen Augenblicke das schriftliche Ansuchen um Zulassung der Gesandtschaft in ganz kurzer Form (und Štepanek meinte in vier Zeilen) also ohne nähere Begründung eingebracht werden könne und dass hiebei gleichzeitig um das Agrément für mich und Kolowrat angesucht werden könnte.

Auch die Angelegenheit der Unterbringung der Gesandtschaft im Palais Kinsky wurde besprochen und Štepanek ersucht auf die jugoslavische Gesandtschaft einzuwirken, damit sie zwei in Frage kommende Räume für unsere Zwecke freilasse. Štepanek verwies auf grosse Schwierigkeiten, fand übrigens die Gesandtschaft in Kolodej unterzubringen, recht gut. Auch die französische Mission suche etwas ausserhalb Prag. Ein Bureau müsse allerdings in Prag sein.

Über die Sequester-Angelegenheit, die Exterritorialität von Eisgrub und die Schaffung der Güterverwaltung und Repräsentanz wurde Štepanek ebenfalls informiert. Besondere Bemerkungen seinerzeit sind mir jedoch nicht erinnerlich. Er unterliess diesbezüglich jede Äusserung, sagt Dr. Kaplan. [10]

7./ Die Besprechung mit Graf Hans Kolowrat ergab seine Geneigtheit den angetragenen Posten zu übernehmen. Er soll seinerzeit in čechoslovakischen Dienst treten. Die Regierung traut sich jedoch nicht, derzeit schon Herren aus dem Adel hinauszusenden, sodass Kolowrat für wenigstens dreiviertel Jahr keine rechte Aussicht hat, von seinem Vaterlande angestellt zu werden. Er braucht aber unbedingt entsprechende Einnahmen. Ich sprach ihm von einem Gehalt von etwa 20'000 Kronen, proponierte ihm die Beibehaltung des Titels Legations-Sekretär mit der Begründung, dass ich es vermeiden möchte, bei der Kleinheit des Landes allzu somptiöse Titel zu verwenden. Er war damit einverstanden. Ich muss allerdings heute hiezu bemerken, dass, wie ich erfahren habe, Kolowrat nahe am Legationsrat im österreichischen Dienste war. Dass man ihm über kurz oder lang diesen Titel wird geben müssen und dass daraus dann leicht mit einer Gehaltssteigerung verbunden sein wird. Andererseits wird es vielleicht gerade für Prag günstig sein, den Stellvertreter des in Wien wohnhaften Gesandten, der mit vielen Stellen in čechischer Sprache wird verhandeln müssen, doch einen höheren Rang zu geben, und würde ich daher in Erwägung stellen, ob es sich nicht empfiehlt, Kolowrat gleich als Legationsrat mit 20'000 Kronen zu übernehmen und ihm zu bemerken, dass es ein weiteres Avancement in Titel und Gehalt allerdings nicht gebe, ausser, wenn er selbst mit der Zeit Gesandter da und dort werden könnte und möchte. Kolowrat kommt circa 15. nach Wien. ---

Fasst man das Ergebnis der verschiedenen Besuche zu einem Gesamteindruck zusammen, so ergibt sich Folgendes:

Es besteht zweifellos bei den jetzigen Machthabern in ihrer Mehrzahl die Tendenz dem Fürsten entgegenzukommen. Vieles hängt ab von dem Ausgange der Wahlen, bezüglich welcher man anscheinend verschieden urteilt. Allgemein anerkannt wird die Notwendigkeit der Errichtung einer Repräsentanz oder Güterverwaltung für die Čechoslovakei und erscheint die diesbezügliche baldigste Entschliessung und Durchführung umso dringlicher, als die Frage der Gesandtschaftserrichtung zunächst von den Entschliessungen in Paris abhängt.

Es ist daher jetzt mit äusserster Energie daran zu arbeiten, dass Vertreter des Fürstentums in Paris erscheinen und dort die Neutralität anerkannt wird. Weiters dass je eher der Prager Regierung ein ihr genehmer Vertreter als Repräsentant in Prag namhaft gemacht wird. Wenn Sommerschuh es annimmt, so wäre die Situation eine sehr günstige. Sonst musst unbedingt ehestens ein geeigneter anderer Mann, der ja nicht unbedingt aus dem Kreise der jetzigen fürstlichen Beamtenschaft genommen werden müsste, vorgeschlagen werde.

Parallel damit muss mit aller Energie an dem Statut oder der Organisation der neuen Gutsverwaltung gearbeitet werden. Man muss sich darüber klar sein, dass die Wiener Hofkanzlei jedenfalls nach Aussen nur mehr Zentralverwaltung der deutschösterreichischen Besitzungen und des hier erliegenden Geldvermögens sein kann, und dass für die Čechoslovakei eine nach Aussen und Innen [11] absolut koordinierte Verwaltung zu schaffen ist, welche ihre Anträge direkt dem Fürsten unterbreitet. Durch wen der Fürst dann die Erledigung arbeiten lässt, und ob er sich dann der Hofkanzlei gewissermassen als sein Privatsekretariat bedient, ist Nebensache. [12] Es muss aber auch im inneren Verkehr streng daran festgehalten werden, dass das nach Aussen Versprochene aufrecht steht, weil wie von der verschiedensten Seite betont wurde (Fürst Lobkowitz, Baron Naderni [Ervin Nádherny], Sommerschuh, auch Hofrat [Wilhelm] Lauche), es gar keinem Zweifel unterliegt, dass bei dem Geiste und der nationalen Gesinnung eines grossen Teiles der liechtensteinischen Beamtenschaft jeder Versuch, die Verwaltung  tatsächlich von Wien aus zu führen, und die neue Schöpfung für die čechische Republik nur zu einer formellen zu gestalten, etwa im Wege eines Sekretariates, [13] sofort zur Kenntnis der Regierung und der Öffentlichkeit gelangen würde, und dass dann die letzten Dinge leicht ärger sein könnten wie die ersten. Ich möchte in diesem Zusammenhange noch zu meinem Bericht ad Štepanek nachtragen, dass dieser allerdings in der Form der persönlichen Nichtidentifizierung, aber immerhin auf die Gefahr aufmerksam gemacht hat, die im Falle der Nichtanerkennung der Neutralität in den weiten Maschen des neuen Agrargesetzes liege, welches die entschädigungslose Enteignung des Grundbesitzes feindlicher Staatsangehöriger vorsehe. [14]

Das Ansuchen um die Zulassung zu der Pariser Friedenskonferenz wäre dem Generalsekretär Dr. Dutas [Paul-Arnaud Dutasta] in Paris persönlich zu überreichen, der beauftragt ist, die Legitimation der Vertreter zu prüfen. [15]

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[1] LI LA V 003/0043/06 (Aktenzeichen: 8/2). Stempel der liechtensteinischen Gesandtschaft in Wien vom 14.5.1919. Kein Verteiler angegeben. Handschriftliche Bemerkung: „sehr interessant."
[2] Die Sequestration durch die tschechoslowakischen Behörden betraf die liechtensteinischen Herrschaften Eisgrub und Lundenburg und erfolgte offenbar am 30.4.1919 (vgl. den Entwurf für ein fürstliches Handschreiben an den tschechischen Präsidenten Thomas Masaryk, o.D. (LI LA V 003/0043)). Vgl. in diesem Zusammenhang das tschechische Bodenenteignungsgesetz vom 16.4.1919, welches die Regierung ermächtigte, Landgüter mit mehr als 150 ha landwirtschaftlich nutzbaren Bodens oder 250 ha an Grund und Boden zu enteignen.
[3] Fürstliches Handschreiben in deutscher und französischer Fassung vom 6.5.1919 an den tschechischen Präsidenten Masaryk (LI LA V 003/0043/10ff.): Darin erklärte Fürst Johann II., dass er dem hoffentlich nahen Schritt der Errichtung einer diplomatischen Vertretung des Fürstentums Liechtenstein bei der tschechoslowakischen Republik im Interesse der Ausgestaltung wirtschaftlicher und freundschaftlicher Beziehungen entgegensehe. Ferner gab der Fürst bekannt, dass er für seine im Gebiete der tschechoslowakischen Republik gelegenen land- und forstwirtschaftlichen sowie industriellen Besitzungen die Errichtung einer selbständigen Repräsentanz bzw. Güterdirektion verfügt habe und dass deren baldmöglichste Aktivierung bevorstehe. – Die fürstliche Zentraldirektion für alle in der Tschechoslowakei gelegenen Güter wurde schliesslich am 19.10.1919 in Prag errichtet.
[4] Vgl. den Erlass des Justizministeriums vom 10.8.1851, womit die Allerhöchste Entschliessung vom 30.7.1851 kundgemacht wird, mittelst welcher dem souveränen Fürsten von Liechtenstein für sich und seine Familie und den Gliedern des Hauses Bourbon älterer Linie der Gerichtsstand des Obersthofmarschall-Amtes bewilligt wird, öst. RGBl. 1851 Nr. 183.
[5] Dieser Satz wurde handschriftlich ergänzt.  
[6] Dieser Satz wurde handschriftlich ergänzt.
[7] Die ersten Parlamentswahlen fanden am 18.4.1920 statt. Aus diesen gingen die Sozialdemokraten als stärkste Partei hervor.
[8] Handschriftlich ergänzt: "erhalten".
[9] Handschriftlich ergänzt: "wie ich".
[10] Dieser Satz wurde handschriftlich ergänzt.   
[11] Handschriftlich ergänzt: "und Innen".
[12] Handschriftlicher Randvermerk: "Auch der interne Einfluss der Wiener Hofkanzlei u. deren Beamten müsste hintangehalten werden." 
[13] Handschriftlich ergänzt: "etwa im Wege eines Sekretariates".
[14] Vgl. in weiterer Folge den Bericht an die liechtensteinische Regierung vom 10.10.1919 über die Unterredung von Prinz Eduard mit dem tschechoslowakischen Aussenminister Beneš (LI LA RE 1919/0105).
[15] Dieser Satz wurde handschriftlich ergänzt.