Der Landtag beschliesst, eine Volksabstimmung über die Zahl der vom Volk gewählten Landtagsabgeordneten und über das Wahlrechtsalter durchzuführen


Maschinenschriftliches Schreiben des Landtagspräsidiums, gez. Landtagspräsident Albert Schädler, an die Regierung [1]

13.2.1919

Der Landtag beschloss in der heutigen Sitzung [2] einstimmig, es sei eine Volksabstimmung zu veranlassen

  1. über die Frage: Soll die Zahl der vom Volke zu wählenden Abgeordneten von 12 auf 17 erhöht werden?
  2. Über die Frage: Soll das Alter für Grossjährigkeit und für die aktive Wahlfähigkeit vom bisherigen erfüllten 24.ten Lebensjahr auf das erfüllte 21. Lebensjahr herabgesetzt werden?

Diese zwei Fragen sollen in 2 verschieden gefärbten Stimmzetteln zur Volksabstimmung gebracht werden.

Die Liste der hiezu Stimmberechtigten soll nach Massgabe der bei Gemeindewahlen festgestellten Wahlberechtigung gemacht werden.

Mit Stimmmehrheit (11 gegen 2) wurde ferner bestimmt, dass die Stimmzettel erst im Zimmer des Wahlbureaus, aber an einem gesonderten Tische, auszufüllen sind, um sodann in die Sammelurne abgegeben zu werden.

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[1] LI LA RE 1919/0941 ad 601. Aktenzeichen: Z.32/Landtag. Handschriftlicher Rückvermerk von Landesverweser Prinz Karl vom 22.2.1919: Mit Zl. 839 [LI LA RE 1919/0839 ad 601] u. 866/19 [LI LA RE 1919/0866 ad 601] die nötigen Einleitungen getroffen."
[2] LI LA LTA 1919/S04.