Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein schreibt an Johann Franz Paur [Bauer], dass er ihm Aufstellungen über die mit dem Kauferlös für Schellenberg bezahlten Schulden senden wird. Auf sein Einverständnis zu einem Hauskauf in Feldkirch verweist der Fürst in einem früheren Brief. Bauer soll ihn auch über die zum Verkauf stehende Herrschaft Neuburg, über die Gründe und Güter, die die Stadt Feldkirch in der Herrschaft Schellenberg verkaufen möchte und die Besitzverhältnisse verschiedener herrschaftlicher Wälder informieren.


An verwaltern[1] zu Schellenberg[2].

Den kauffrecess nebst der creditorum quittungen wegen bezahlten 81.000 fl.[3] kauffschilling haben durch die post empfangen und erwartten noch die übrigen von denen Bündteren[4] nebst der haubtquittung über den völlig bezahlten kauffschilling pro 115.000 fl. Eine copia von den kauffrecess[5] haben euch schon vorhero überschicket, die quittungen werdet ihr bey dorthigen ambt nicht von nöthen haben, waß ihr aber sonsten etwan brauchet, ist auszuspecificiren[6], sollen euch schon abschrifften transmittirt[7] werden.

Die erkauff- oder erbawung eines haußes bey Feltkirch[8] haben wir bereiths vorhero placidiret[9], und nur von euch begehrt specificierter einzuschickhen, wie vill es bey gleichen kosten werde, und ob es in so kurzer zeit und zu einlegung künfftiger weine erigiret[10] werden kan. Dan wir gern sehen werden, das ihr eine pro- / vision[11] von denen erbawenden wein machet, a--da aber ein hauß zu erkauffen verhanden, ist solches biß auf unßere ratification[12] zu behandlen und außführlicher bericht desentwegen zu erstatten,--[a] wegen an uns-lösung die österreichische pfandtherrschafft Newburg[13] sein, wie nit informiret, wir verlangen aber die beschaffenheit zu vernehmen, wie hoch solche in versatz ? Wie weith selbte von Schellenberg entlegen? und bey wehme die ablösung zu suche wäre. Wegen der b--in der herrschafft Schellenberg gelegenen--[b] gründ und gütter, so die statt Feltkirch käufflichen herüberlaßen will, können uns nicht ehender resolviren[14], biß nit vorhero die beschreibung dene eingeschikt wird, nebst der verläßligkeit, wie solche sodan collectiren[15] werde, dan ohne der c--zugleich mit--[c]der überlaßenden collectation würde sich schwerer in kauff einzulaßen sein.

Sonsten d--ist recht geschehen, das ihr den possessoribus[16] der--[d] in urbario befindtlichen herrschafftlichen waldungen mitgegebenen, sich deme zu enthalten vernehmen, aber nuzen das theils deren noch in annis[17] 1617 et[e] 1641, und zwar das herrschafftliche buchholtz aufm Gantenstein[18] per 500 fl., und das aufm Herrnbüchl[19] per 200 fl. ver- / kauffet worden sey, werdet uns dahero die kauffbrieff zue ersehen einschickhen, auch wegen der anderen stückh die titulos possessionis[20] abforderen und uns gehorsamst einschickhen, auch ist in den archivo zu investiziren[21], waß sich deßentwegen befindet, ob und wie viell sie, possessoris, bißhero darvon entrichtet, auch waß zu den lehen gehöret! Dan so vill uns wißen sollen die waldungen nur auf gewiße jahr denen unterthanen überlaßen sein, und allezeit zurückhgenohmen werden können, ihr werdet auch die andern lehngütter untersuchen, und auf alle weiß schawen, wan etwas darvon verintressirt sein solte, es zu verinteressieren.

Waß es mit den landtgericht vor eine beschaffenheit habe, und welcher gestalten solches von denen Austriacis zu redimiren[22], erwartten wir nähern bericht, umb uns auch super hoc resolvieren[23] zu können. Hinführo sein nicht so viell materien in eine / relation[24] zu cumuliren[25], sondern es ist separatim[26] in ein und anderen negotio[27] der bericht einzuschiken!

Wien[28], den 24. Junii 1699.

Nowackh[29], manu propria[30].

[Rubrum] 

An schellenbergischen verwaltern in diversis[31] der herrschafft Schellenberg betreffend.

Wienn, den 24. Junii 1699.

______________

[1]Johann Franz Bauer [Paur] (gest. 1715/16) studierte ab 1670/71 Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau. Als Dr. beider Rechte machte er Karriere als Oberamtmann des Reichsstifts Rottenmünster und ab 1688 in hohenemsischen Diensten. Von 1699 bis 1715 war er fürstlich liechtensteinischer Amtmann und Verwalter der Herrschaft Schellenberg. Ab 1700 veranlasste er den Kauf zweier Brandstätten in Feldkirch und ließ auf diesen das fürstlich liechtensteinische Haus errichten, in welchem er bis zu seinem Tod wohnte. Vgl. Brief an den fürst-liechtensteinischen Buchhalter Nowak betreffend den Nachlass von Johann Franz Paur und das Haus in Feldkirch, Konz., Schloss Judenau 1716 August 3, SL-HA, unfol.; sowie die gesamte Verwaltungskorrespondenz Paurs mit Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein von 1699 bis 1712, SL-HA 2609, 2010, 2611; Karlheinz Burmeister, Johann Franz Bauer, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein, Projektleiter: Arthur Brunhart; Red.: Fabian Frommelt ...[ et al.], Zürich 2013, Bd. 1, S. 72.
[2]Schellenberg (FL).
[3]fl. = Gulden (Florin).
[4]Graubündner.
[5]Kaufvertrag.
[6]auszuarbeiten.
[7]überschickt.
[8]Feldkirch (A).
[9]bewilligt.
[10]aufgerichtet.
[11]Förderung.
[12]Genehmigung.
[13]Neuburg in Koblach (A).
[14]entschließen.
[15]Abgaben abzuführen.
[16]Besitzverhältnissen.
[17]in den Jahren.
[18]Gantenstein, Schellenberg. Vgl. Hans Stricker (Leitung), Toni Banzer – Herbert Hilbe (Bearbeiter), Liechtensteiner Namenbuch (LNB). Die Orts- und Flurnamen des Fürstentums Liechtenstein, Bd. 4, Vaduz 1999, S. 187.
[19]Heraböchel, Schellenberg. Vgl. LNB, Ortsnamen, Bd. 4, S. 205.
[20]Besitzurkunden; Besitztitel.
[21]untersuchen.
[22]auszulösen; freikaufen.
[23]super hoc resolvieren“: über diesen entschließen. 
[24]Bericht.
[25]aufzuhäufen.
[26]einzeln.
[27]Geschäft.
[28]Wien (A).
[29]Unbekannte Kanzlist in Vertretung für Johann Adam I. Fürst von Liechtenstein (30. November 1656–18. Juni 1712). Vgl. Constant von Wurzbach, Biographisches Lexikon des Kaiserthums Österreich, Bd. 15, Leon – Lomeni, L. C. Zamarski, Wien 1866, S. 127. 
[30]eigenhändig.
[31]Verschiedenes.

 


[a]--aNachtrag am linkenRand. 
[b]--bNachtrag am linkenRand.
[c]--cNachtrag am linkenRand.
[d]--dNachtrag am linkenRand.
[e]Nachtrag am linkenRand.