Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein schreibt seinem Amtmann Johann Franz Paur [Bauer], dass er sich zum Kauf verschiedener Höfe in der Herrschaft Schellenberg nicht entschließen kann.


An schellenbergischen verwaltern.[1]

Ewer drey gehorsambe relationes[2] haben uns referiren[3] laßen, die eingeschickte defectus urbarii[4] sein den Heynisch[5] zu dessen überleg und nothurffts beobachtung zugestellt worden, wegen übermachung einiger gelder zu anlößung capitalien und erkauffung der vorgeschlagenen höfe[6] können uns derzeit nicht resolviren[7], wan aber die graffschafft Vaduz[8] zu Schellenberg[9] erkauffet sein wird, sein wir nit entgegen, das dasienige, so man alsdan renthieren wird, von jahr zu jahr zu dergleichen anlösungen zu appliciren[10], hier aber haben die gelder selbsten von nöthen, und können solche nit laßen nützen, alß oben angelegt worden.

Die particular quittungen[11] derienigen creditorum,[12] so letzters von den schellenbergischen kauffschilling hinden geferttiget worden, haben empfangen, inzwischen hat man sich umb die belehnung über den bluthpan[13] bey Reichshoffrath[14] schon angemeldet, waß aber sonsten noch vor / regalia[15] bey der herrschafft Schellenberg sich befinden, die von ihr kayserlichen mayestät[16] denen ehemahligen confirmationibus[17] nach bestättigen zu laßen wären, werdet uns ihr berichten, umb daß benöthigte in tempore[18] darbey zu beobachten. Den haußbestand muß man schon noch weitter continuiren[19] und zwar biß es mit Vaduz zur richtigkeit kommet.

Wien[20], 9. Januarii 1700.

Nowak[21], manu propria[22].

[Rubrum]

An schellenbergischen verwalter wegen übermachung einiger gelder zu anlösung capitalien und erkauffung einiger höfe, könne sich ihr fürstlichen gnaden nicht resolviren.

Den 9. Januarii 1700.

 


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[1]Johann Franz Bauer [Paur] (gest. 1715/16) studierte ab 1670/71 Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau. Als Dr. beider Rechte machte er Karriere als Oberamtmann des Reichsstifts Rottenmünster und ab 1688 in hohenemsischen Diensten. Von 1699 bis 1715 war er fürstlich liechtensteinischer Amtmann und Verwalter der Herrschaft Schellenberg. Ab 1700 veranlasste er den Kauf zweier Brandstätten in Feldkirch und ließ auf diesen das fürstlich liechtensteinische Haus errichten, in welchem er bis zu seinem Tod wohnte. Vgl. Brief an den fürst-liechtensteinischen Buchhalter Nowak betreffend den Nachlass von Johann Franz Paur und das Haus in Feldkirch, Konz., Schloss Judenau 1716 August 3, SL-HA, unfol.; sowie die gesamte Verwaltungskorrespondenz Paurs mit Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein von 1699 bis 1712, SL-HA, H 2609, 2010, 2611; Karlheinz Burmeister, Johann Franz Bauer, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein, Projektleiter: Arthur Brunhart; Red.: Fabian Frommelt ...[ et al.], Zürich 2013, Bd. 1, S. 72.

[2]Berichte.

[3]vortragen.

[4]fehlenden herrschaftlichen Güter des Urbars.

[5]Adam Ignaz Edler von Heünisch war als Reichshofratsagent 1698 im Hofkalender erwähnt. Vgl. Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB), Sig. 544.720-A.Alt-1698.

[6] Hier handelt es sich um den Rennhof in Mauren, den Pritleinshof (†) in Eschen und den Schmelzhof in Mauren und den Weinzierlerhof in Mauren. Vgl. Hans Stricker (Leitung), Toni Banzer Herbert Hilbe (Bearbeiter), Liechtensteiner Namenbuch (LNB). Die Orts- und Flurnamen des Fürstentums Liechtenstein, Bd. 3, Vaduz 1999, S. 474, S. 258 und S. 493; Der Weinzierl(er)hof (†) in Mauren war bis ca. 1700 im Besitz von Balthasar Weinzierl, Stadtdiener in Feldkirch, und bis Ende des 18. Jahrhunderts in herrschaftlichem Besitz. Vgl. Johann Franz Paur [Bauer] berichtet Fürst Johann Adam von Liechtenstein über die Güter von Bürgern aus Feldkirch in der Herrschaft Schellenberg. Ausf. Feldkirch 1699 Juli 6, SL-HA, H 2609, unfol.; Joseph Ospelt, Zur liechtensteinischen Verfassungsgeschichte, in: Jahrbuch des Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (JBL) 37, Vaduz 1937, S. 5–50; hier: S. 32; Josef Schuppler, Die Landesbeschreibung des Landvogts Josef Schuppler aus dem Jahre 1815, in: JBL 75, Vaduz 1975, S. 189–462; hier: S. 275, 318, 371; Fabian Frommelt, Mauren, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein, Projektleiter: Arthur Brunhart; Red.: Fabian Frommelt ...[ et al.], Zürich 2013, Bd. 2, S. 599.

[7]entschließen.

[8]Vaduz (FL).

[9]Schellenberg (FL).

[10]hinzuzufügen.

[11]Einzelquittungen.

[12]Kreditgeber.

[13]Blutgerichtsbarkeit.

[14]Der Reichshofrat war neben dem Reichskammergericht und in Konkurrenz zu diesem eines der beiden höchsten Gerichte im Heiligen Römischen Reich. Der Reichshofrat war allerdings alleine zuständig für Angelegenheiten, die die Reichslehen und die kaiserlichen Privilegien und Reservatrechte betrafen. Beide Gerichte leiteten ihre Kompetenz vom Römischen König bzw. Kaiser her, der oberster Gerichtsherr im Reich war. Der reichsunmittelbare Adel und die Reichsstädte konnten nur vor den zwei obersten Gerichten verklagt werden. Bürger, Bauern und niedrige Adlige dagegen mussten zunächst vor den Gerichten derjenigen Fürsten und Städte verklagt werden, deren Untertanen bzw. Bürger sie waren. Sie konnten vor den obersten Reichsgerichten nur dann einen Untertanenprozess anstrengen, wenn sie der Auffassung waren, dass die für sie zunächst zuständigen Gerichte falsch entschieden hatten. Als Untertanenprozesse bezeichnen Rechtshistoriker diejenigen Gerichtsverfahren im Heiligen Römischen Reich, die Untertanen einzelner Reichsstände seit Beginn der Frühen Neuzeit gegen ihre reichsunmittelbare Landesherrschaft anstrengen konnten. Vgl. Wolfgang Sellert (Hrsg.), Reichshofrat und Reichskammergericht, ein Konkurrenzverhältnis, Köln-Weimar-Wien 1999.

[15]Hoheitsrechten.

[16]Leopold I. (9. Juni 16405. Mai 1705) aus dem Hause Habsburg, war von 1658 bis 1705 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches sowie König von Ungarn (ab 1655), Böhmen (ab 1656), Kroatien und Slawonien (ab 1657). Vgl. Kerry R. J. Tattersall, Leopold I., Wien 2003.

[17]Bestätigungen.

[18]fristgerecht.

[19]fortsetzen.

[20]Wien (A).

[21]Unbekannter Kanzlist in Vertretung für Johann Adam I. Fürst von Liechtenstein (30. November 1656–18. Juni 1712). Vgl. Constant von Wurzbach, Biographisches Lexikon des Kaiserthums Österreich, Bd. 15, Leon – Lomeni, L. C. Zamarski, Wien 1866, S. 127.

[22]eigenhändig.