Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein schreibt seinem Amtmann Johann Franz Paur [Bauer], dass er nicht beabsichtigt, gleich drei Brandstätte in Feldkirch zu kaufen, um darauf ein Haus zu errichten, sondern nur eine Brandstatt, die über einen Keller verfügt. Mit der vorgeschlagenen Steuereinnahme ist der Fürst einverstanden.


An schellenbergischen verwalter.[1]

Wir sein nicht intentioniert[2] die uns specificirten drey brandthoffstätte zusammen kauffen zu laßen, und mithin ein großes gebäwde in Feltkirch[3] aufzuführen, sondern ihr werdet uns nur einen überschlag machen laßen, waß eine von diesen brandtstätten, bey welcher keller sich befinden, zu bawen kosten würde. Und unß nebst den grundtrieß und wie man darauff füglich bawen köndte, gehorsamst einschickhen. Die einrichtung der umbgelts-einnahmen approbieren[4] wir gnädig und wird übrigens, waß ihr im post scriptum wegen Vaduz[5] meldet die zeit lehren, welche sie, unterthanen, zugehören werden.

Wienn,[6] den 4. Martii 1700.

Nowack[7], manu propria[8]. /

[Rubrum]

An schellenbergischen verwalter. Soll uberschlag machen, wie viel eine brandtstätte in Feltkirch, alwo ein keller, zum auferbauen kosten würde.

Wien, den 4. Martii 1700

 


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[1]Johann Franz Bauer [Paur] (gest. 1715/16) studierte ab 1670/71 Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau. Als Dr. beider Rechte machte er Karriere als Oberamtmann des Reichsstifts Rottenmünster und ab 1688 in hohenemsischen Diensten. Von 1699 bis 1715 war er fürstlich liechtensteinischer Amtmann und Verwalter der Herrschaft Schellenberg. Ab 1700 veranlasste er den Kauf zweier Brandstätten in Feldkirch und ließ auf diesen das fürstlich liechtensteinische Haus errichten, in welchem er bis zu seinem Tod wohnte. Vgl. Brief an den fürst-liechtensteinischen Buchhalter Nowak betreffend den Nachlass von Johann Franz Paur und das Haus in Feldkirch, Konz., Schloss Judenau 1716 August 3, SL-HA, unfol.; sowie die gesamte Verwaltungskorrespondenz Paurs mit Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein von 1699 bis 1712, SL-HA, H 2609, 2010, 2611; Karlheinz Burmeister, Johann Franz Bauer, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein, Projektleiter: Arthur Brunhart; Red.: Fabian Frommelt ...[ et al.], Zürich 2013, Bd. 1, S. 72.

[2]beabsichtigt.

[3]Feldkirch (A).

[4]nehmen [wir] an.

[5]Vaduz (FL).

[6]Wien (A).

[7]Unbekannter Kanzlist in Vertretung für Johann Adam I. Fürst von Liechtenstein (30. November 1656–18. Juni 1712). Vgl. Constant von Wurzbach, Biographisches Lexikon des Kaiserthums Österreich, Bd. 15, Leon – Lomeni, L. C. Zamarski, Wien 1866, S. 127.

[8]eigenhändig.