Die Gemeindevorstehung Balzers ersucht die Regierung um die Subventionierung des Gemeindestrassenbaues, da die heimischen Arbeiter kriegsbedingt keine Beschäftigung mehr in der Schweiz finden


Handschriftliches Schreiben des Gemeindevorstehers von Balzers, Emil Wolfinger, gez. ders., an die Regierung [1]

22.1.1915, Balzers

Hohe fürstliche Regierung, Vaduz

Einer hohen fürstlichen Regierung ist bekannt, dass Balzers mit seiner grossen Einwohnerzahl auch das grösste Contingent von Arbeitern wie Maurer, Gypser, Zimmerleuten aufweist, die bei normalen Zeiten in der benachbarten Schweiz am meisten Beschäftigung finden.

Mit Ausbruch des unheimlichen Krieges wurden aber auch dort die Arbeiten eingestellt und es war die Gemeindevertretung bemüht, diese Leute allerdings bei kleinem Lohne zu beschäftigen, indem sie eine Reihe von Arbeiten ausführen liess, unter anderem auch die Pflästerung der Ortsstrasse in der oberen Iradug in Mels, worüber beigeschlossene Rechnung [2] in der Höhe von 495 Kronen Aufschluss geben möge.

Nachdem im Finanzgesetz pro 1914 [3] zur Instandhaltung der Gemeindestrassen innerhalb der geschlossenen Ortschaften ein Credit von 1600 K. ausgestellt und eine hohe Regierung diese Ausgabe als eine Aufmunterung zur besseren Instandhaltung dieser Strassen begründet, so wird Hochdieselbe ergebenst gebeten, diese Rechnung zur Subventionierung in diese Rubrik gütigst aufzunehmen. [4]

______________

[1] LI LA RE 1915/0247. Stempel der Gemeindevorstehung Balzers. Aktenzeichen der Gemeinde: Nr. 17. Eingangsstempel der Regierung vom 23.1.1915. Stenographische Bemerkung.
[2] Kostenaufstellung vom 26.9.1914 (ebd.).
[3] Finanzgesetz vom 31.12.1913 für das Jahr 1914, LGBl. 1914 Nr. 1.  
[4] Gemäss Aktenvermerk von Landesverweser Leopold von Imhof vom 6.2.1915 waren die genannten Strassenbauarbeiten im Subventionierungsausweis des Landes zu berücksichtigen. Am 10.2.1915 wurde die Akte von Landestechniker Gabriel Hiener eingesehen und der Vorgang zur Kenntnis genommen. Am folgenden Tag wurde die Angelegenheit von Imhof ad acta gelegt.