Die k.u.k. Grenzkontrollstelle Feldkirch legt der liechtensteinischen Regierung nahe, dem tschechischen Refraktär Karl Hladil, der unter Spionageverdacht steht, keine Niederlassungsbewilligung für das Fürstentum zu erteilen


Maschinenschriftliches Schreiben der k.u.k. Grenzkontrollstelle Feldkirch an die liechtensteinische Regierung [1]

14.8.1918, Feldkirch

An die fürstlich-liechtensteinsche Regierung in Vaduz

Ein gewisser [Karl] Hladil aus Zürich, Tscheche, hat die dortige Regierung um Bewilligung der Niederlassung im Fürstentum Liechtenstein gebeten. [2]

Ohne in irgend einer Richtung der bezüglichen Entschliessung vorzugreifen, beehrt man sich über den Genannten Folgendes mitzuteilen:

Hladil, der aus Tyrnau in Böhmen stammt, wurde seitens des Konsulates in Zürich spionageverdächtig bezeichnet, dann wieder als harmlos. Hladil wohnte seinerzeit in Zürich, Laternengasse 8. Er interessiert sich für die schönen Künste und studierte in Freiburg und in Paris. Vor dem Kriege hielt er sich viel in Italien auf. Er ist Refraktär und verkehrt im Kreise der Tschechen in Zürich.

Vom hä. Abwehrstandpunkte wäre der Aufenthalt Hladils an der Grenze höchst bedenklich. [3]

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[1] LI LA RE 1918/3559 (Aktenzeichen der besagten Grenzkontrollstelle: Na. Nr. 1638 res. Hladil). Stempel der Grenzontrollstelle als Briefkopf. Unterschrift unleserlich. Eingangsstempel der Regierung vom 16.8.1918.
[2] Vgl. das Schreiben von Hladil an die Ortsvorstehung Vaduz vom 6.8.1918 (LI LA RE 1918/3729). Darin ersuchte dieser u.a. um Auskunft darüber, ob er als Refraktär in Liechtenstein Gefahr laufen würde, an Österreich ausgeliefert zu werden.
[3] Der liechtensteinische Landesverweser Leopold von Imhof erteilte am 18.8.1918 allen Ortsvorstehungen die Weisung, ein Aufenthaltsgesuch Haldils – das genannte Gesuch vom 6.8. war der Regierung noch nicht zugekommen – unbedingt abzuweisen. In diesem Sinne wurde auch die Grenzkontrollstelle Feldkirch mit dem Bemerken orientiert, dass Imhof gegebenenfalls die sofortige Rückweisung Hladils veranlassen würde (LI LA RE 1918/3559). Mit Schreiben vom 31.8.1918 wurde Haldil von Seite der Regierung mitgeteilt, dass ihm derzeit keine Niederlassungsbewilligung für Liechtenstein erteilt werden könne (LI LA RE 1918/3729).