Die liechtensteinische Regierung schliesst mit der Heil- und Pflegeanstalt St. Pirminsberg einen Vertrag ab über die Unterbringung von liechtensteinischen Geisteskranken


Mitteilung der Regierung im "Liechtensteiner Volksblatt", nicht gez. [1]

14.4.1911

Irrenfürsorge

Zwischen der Aufsichtskommission der Heil- und Pflegeanstalt St. Pirminsberg und der fstl. Regierung wurde eine Vereinbarung getroffen, wonach diese Anstalt sich verpflichtet, vom 1. Mai 1911 an ein Maximum von fünf Geisteskranken aus dem Fürstentum Liechtenstein in ihre Obhut und Pflege zu übernehmen und für Kranke, die ganz oder teilweise auf Kosten des Staates bezw. der betreffenden Gemeinden verpflegt werden, in der Regel eine ermässigte Taxe von zwei Franken fünfzig Rappen per Tag und Person zu übernehmen. Beim Eintritt eines Kranken ist ein amtlicher Gutschein nebst Vermögensausweis, sowie eine amtliche Erklärung darüber beizubringen, ob und in welchem Umfange der betreffende Patient auf Kosten der fürstl. liechtenst. Regierung oder einer Gemeindearmenpflege versorgt wird. Das Übereinkommen wurde auf unbestimmte Zeit mit gegenseitiger halbjähriger Kündigung abgeschlossen.

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[1] L.Vo., Nr. 15, 14.4.1911, S. 1. Wortlaut des Vertrags vom 4.4./29.5.1911 zwischen dem Departement des Innern des Kantons St. Gallen und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Aufnahme von Patienten aus Liechtenstein in der Heil- und Pflegeanstalt St. Pirminsberg siehe www.e-archiv.li, Historische Rechtsquellen.