Der Landtag beschliesst die Einführung eines eigenständigen liechtensteinischen Telefonnetzes


Landtagsprotokoll, in der im Liechtensteiner Volksblatt publizierten Fassung [1]

2.7.1897

I. Regierungsvorlage betreffend Telephonerstellung im Lande.

Der Kommissionsantrag lautet:

„Der Landtag bewilligt den in der Regierungsvorlage zur Errichtung eines liechtensteinischen Telephonnetzes veranschlagten Kredit, mit der durch die gewünschte Reduktion der Sprechstellen entsprechenden Einschränkung und knüpft daran folgende Bedingungen:

1. Die Anzahl der öffentlichen Sprechstellen soll vorläufig derart reduziert werden, dass auf Balzers, Triesen, Triesenberg mit Sücca, Vaduz, Schaan, Bendern, Ruggell, Schellenberg, Mauren, Schaanwald, Eschen und Nendeln je eine öffentliche Sprechstelle kommt.

2. Die Leitungsstangen sollen nach Maßgabe der Bevölkerungsziffer der vorgenannten Gemeinden von diesen unentgeltlich geliefert werden, nachdem das Land die übrigen Kosten übernimmt.

3. Das Telephonnetz hat den Charakter einer öffentlichen landschäftlichen Anlage und hat daher im gegebenen Falle auch das Expropriationsgesetz seine Geltung.

4. Die Telephonanschlüsse für Private werden vom Fiskus auf Grund bestimmter Normen und Taxen ausgeführt.

5. Die Entlohnungen an die Besorger der öffentlichen Sprechstellen sowie die Telephongebühren sollen für den ersten Jahresbetrieb nur provisorisch festgestellt werden.

6. Wenn immer möglich, soll dafür Sorge getragen werden, dass durch Erstellung geeigneter Alarmsignale der Verkehr auch zur Nachtzeit in besonderen Notfällen ermöglicht wird.

7. Die Taxnormen und sonst allfällig notwendig werdende Bestimmungen und Abmachungen werden von der fürstlichen Regierung im Einvernehmen mit dem Landes-Ausschuss festgestellt."

Abg. Karl Schädler als Berichterstatter bespricht die Beratungen der Konunission, wie sie im schriftlichen Kommissionsbericht dem Inhalte nach mitgeteilt sind.

Da Balzers und Bendern, die nahe an der Grenze liegen, eine Station bekommen, seien Rheinstationen nicht notwendig. Dagegen beantragt er, auf Rothenboden eine Station zu errichten, wegen des immer sich hebenden Verkehrs und weil auf 10 Kilometer keine Zwischenstation sei.

Hr. Regierungschef erklärt sich einer Errichtung einer Telephonstation in Rothenboden und auch in Mels nicht abgeneigt; übrigens werde sich die Entwicklung der Sache von selbst ergeben.

Auch der Präsident ist für Rothenboden, besonders im Interesse der Alpwirtschaft.

Die Abg. Brunhart und Pfarrer Büchel treten dafür ein, daß auch in Mels eine Station errichtet werde. Der Regierungschef, der Präsident und Abg. Karl Schädler erklären sich damit einverstanden.

Abg. Dr. Schlegel tritt für Planken ein, damit jede Gemeinde eine Station bekomme. Abg. Karl Schädler, der Regierungschef und der Präsident betonen ,die besondere technische Schwierigkeit der Telephonverbindung nach Planken.

Auf Antrag des Präsidenten wird einstimmig beschlossen, Rothenborn und Mels in das Telephonnetz einzubeziehen und auch der Gemeinde Planken dieses in Aussicht zu stellen, soferne sich dieselbe zu der von ihr verlangten Holzlieferung herbeilassen will.

Was den Anschluss nach dem Auslande anbelangt, erklärt der Hr. Regierungschef, dass er denselben bewerkstelligen werde, wenn er sich als möglich erweise.

______________

[1] L.Vo. 16.7.1897, S. 5. Die gedruckte Fassung ist mit dem handschriftlichen Protokoll identisch.