Die Regierung verlangt vom Auslandsliechtensteiner Albin Laternser, der die Schweizerin Martha Weber zu heiraten gedenkt, die Erklärung, sich kirchlich trauen zu lassen


Maschinenschriftliches Schreiben des Landesverwesers Karl von In der Maur, gez. ders., an Albin Laternser in Oerlikon [1]

20.2.1913

Rückantwort

In Erledigung Ihrer Anfrage vom 19. d.M. wird Ihnen eröffnet, [2] dass Sie sich zunächst wegen Erlangung des zur Eingehung einer gültigen Ehe für männliche liechtensteinische Staatsangehörige vorgeschriebenen politischen Ehekonsenses unter Einsendung der zum Ortsarmenfonds Ihrer Zuständigkeitsgemeinde fliessenden Taxen (Brauteinkaufstaxe 120 K [Kronen] und Ehetaxe 20 K) im Wege des Ortsvorstandes Eschen hieher zu wenden haben; diesem Gesuche haben Sie die nötigen Ausweispapiere (Geburtschein, Heimatschein, Leumundzeugnis u.s.w.) für sich und Ihre Braut [Martha Weber] sowie die Erklärung beizufügen, dass Sie sich kirchlich trauen lassen.

Für Stempel und Postgebühren wäre der Betrag von K 1.50 einzusenden.

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[1] LI LA RE 1913/0556 ad 0010. Mundiert am 21.2.1913 von Ferdinand Nigg.
[2] Albin Laternser hatte mit Schreiben vom 19.2.1913 bei der liechtensteinischen Regierung angefragt, welche Formalitäten für die Ausstellung des erforderlichen Ehefähigkeitszeugnisses zu erfüllen seien (ebd.). – Die Gemeinde Eschen bestätigte am 3.3.1913, dass der Verehelichung Laternsers mit der Schweizerin Martha Weber kein Hindernis entgegenstehe und dass die gesetzliche Heiratstaxe samt Brauteinkauf erlegt worden sei (LI LA RE 1913/1021 ad 0010/0556). Die liechtensteinische Regierung erteilte am 28.3.1913 den politischen Ehekonsens (ebd.). Da beide Brautleute im Ausland wohnten, war gemäss Schreiben der Regierung an das Zivilstandsamt Oerlikon vom 18.4.1913 von einer Eheverkündung in Liechtenstein abzusehen (LI LA RE 1913/1248 ad 0010/0556). Vgl. in diesem Zusammenhang den Erlass der Regierung an die Ortsvorstände vom 6.3.1913 betreffend den Verkehr mit schweizerischen Zivilstandsämtern (LI LA RE 1913/0294 ad 0010).