Landesverweser Leopold von Imhof erteilt der Israelitischen Religionsgesellschaft Zürich die Genehmigung zur Vornahme von Schächtungen in Schaan


Handschriftliches Konzeptschreiben, mit Ergänzungen und Korrekturen, des Landesverwesers Leopold von Imhof, gez. ders., an die Israelitische Religionsgesellschaft Zürich, zuhanden des Rabbiners Armin Kornfein [1]

2.3.1917

Die f. R. [fürstliche Regierung] bewilligt der Israelitischen Religionsgenossenschaft bis auf Weiteres die Vornahme von Schächtungen in Schaan unter der Bedingung, dass das zu schächtende Vieh bei der Einfuhr aus der Schweiz jeweils einer tierärztlichen Kontrolle hinsichtlich seines Gesundheitszustandes unterworfen werde.

Zu diesem Behufe ist der Zeitpunkt der Einbringung der Schlachttiere jeweils dem fürstl. Landestierarzte [Ludwig Marxer] in Vaduz zeitgerecht bekannt zu geben, soferne die Einbringung nicht an dem allwöchentlich am Dienstag Nachmittag bei der Schaaner Rheinbrücke stattfindenden Amtstage erfolgt. Die Untersuchung an den Amtstagen erfolgt kostenlos. Bei der Einbringung an anderen Tagen sind für die Untersuchung die normalmässigen Gebühren zu entrichten.

Die Schächtungen dürfen nur in einem behördlich genehmigten Schlachtlokal vorgenommen werden. Es bleibt der Religionsgenossenschaft überlassen, sich diesfalls mit dem Metzgermeister Josef Hilti in Schaan ins Einvernehmen zu setzen.

Die Religionsgenossenschaft hat vorerst die entsprechende Umschreibung der schweizerischen Ausfuhrbewilligung zu erwirken und bei der k.k. Finanzbezirksdirektion für Vorarlberg und Liechtenstein wegen Gestattung der Wiederausfuhr der Schlachtprodukte über das k.k. und f.l. Nebenzollamt Schaan einzuschreiten. [2]

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[1] LI LA RE 1917/0910. Das Schreiben erging abschriftlich zur Kenntnis an die Ortsvorstehung in Schaan. Landestierarzt Ludwig Marxer nahm Einsicht in das Schreiben. Dieser sollte die Schächtungen zeitweilig überwachen und allenfalls eintretende Unzukömmlichkeiten der Regierung anzeigen. – Hintergrund des Gesuches der Israelitischen Religionsgesellschaft Zürich war das seit 1893 bestehende Schächtverbot in der Schweiz sowie die kriegsbedingten Grenzabsperrungsmassnahmen, durch die Schächtungen in der Vorarlberger Ortschaft Höchst nicht mehr ausführbar waren. Die Ortsvorstehung Schaan hatte keine Bedenken gegen die Vornahme von Schächtungen, zumal vor ca. 20 Jahren bereits einige Zeit in Schaan geschächtet worden war (ebd.). Ebenso wenig wurde von Landesvikar Johann Baptist Büchel Einsprache erhoben (ebd.). 
[2] Vgl. das Dankschreiben der Israelitischen Religionsgesellschaft Zürich an Landesverweser Imhof vom 17.3.1917 (LI LA RE 1917/1314 ad 0910). Ob tatsächlich Schächtungen stattfanden, ist aktenmässig nicht bekannt. – Vgl. in weiterer Folge die Erteilung einer Schächtbewilligung an die Gross-Metzgerei Th. Bircher seitens der liechtensteinischen Regierung am 17.4.1921 auf Grund der positiven Stellungnahme von Landestierarzt Marxer vom 11.4.1921 (LI LA RE 1921/1387).