Die Gemeindevorstehung Balzers ersucht die Regierung, die Abbruchbewilligung für die alte Pfarrkirche St. Nikolaus zu erteilen


Handschriftliches Schreiben der Gemeindevorstehung Balzers, gez. Gebhard Brunhart, an die Regierung [1]

5.3.1919, Balzers

Hohe fürstl. Regierung in Vaduz!

Die Gebäulichkeit der alten Kirche in Balzers geht in Folge nicht Benützung immer mehr dem Verfall entgegen. Die Gemeindevertretung hat beschlossen, dieselbe abzubrechen. Der Thurm soll stehen bleiben. Infolge Theuerung der Baumaterialien könnten gegenwärtig des Holz und die Ziegel gut verwertet werden und die Gemeinde könnte demnach ohne Kosten den Platz räumen.

Unter diesen Umständen ersucht Endes gefertigte Ortsvorstehung eine hohe fürstl. Regierung obenerwähnten Abbruch der alten Kirche gütigst zu bewilligen. [2]

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[1] LI LA RE 1919/1155. Stempel der Gemeindevorstehung Balzers. Eingangsstempel der Regierung vom 5.3.1919. Vermerk des Landesverweser Prinz Karl von Liechtenstein vom 8.3.1919, wonach sich die Angelegenheit mit Zl. 1156 erledige (vgl. LI LA RE 1919/1156 ad 1155). – Egon Rheinberger, Gründungs- und Vorstandsmitglied des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, sprach sich mit Schreiben an die Regierung vom 11.3.1919 entschieden gegen den Abbruch der zwischen 1805 und 1807 erbauten Kirche aus (LI LA RE 1919/1268 ad 1155). Vgl. auch das Schreiben von Johann Baptist Büchel namens des Historischen Vereins an die Regierung vom 10.4.1920 betreffend die Verwendung der Kirche für die Unterbringung kirchlicher Kulturgüter (LI LA RE 1920/1705 ad 1594).
[2] Landesverweser Prinz Karl von Liechtenstein erteilte der Gemeinde Balzers am 26.5.1920 die Abbruchbewilligung (LI LA RE 1920/1705 ad 1594). Der Abbruch der alten Pfarrkirche mit Ausnahme des Turms erfolgte schliesslich 1926.