Graf Hugo I. von Montfort übergibt mit König Friedrich und mit Zustimmung seiner Gemahlin und seiner Söhne dem Hospital St. Johann jenseits des Meeres die Kirche in seiner Stadt Feldkirch mit Gütern ausserhalb der Stadt, dazu die Kapelle im Tal St. Mariä mit dem Walde gegen den Arlberg unter der Bedingung, dass der Orden den armen Passwanderern Feuer, Wasser und Unterkunft darbietet und für den Gottesdienst sorgt.


Seinen Dienstleuten („ministeriales“) erlaubt der Graf, ihr Lehen der genannten Kirche zu übergeben, solange die Stiftung nicht höher angewachsen ist. Alles, was dem Johanniter Spital von der Bregenzer Klause und von Rheineck ab im ganzen Churer Bistum („de clusa de Pregentz et de Rinegge usque per totum episcopatum Curie“) geschenkt wird, soll dem Stammhaus und den Armen zufallen. Dieses Privileg wurde bestätigt vor den Dienstleuten des Grafen auf Burg Montfort („coram ministerialibus comitis in Monteforti“).

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Auszug im Jahrzeitenbuch der Johanniter zu Feldkirch, früher im Landesmuseum Bregenz, jetzt verloren. — Abschrift davon im Vorarlberger Landesarchiv, im Kopialbuch der Johanniter aus dem 17. Jahrhundert (St. Johann 1), S. 53. — Weitere Abschrift im Vorarlberger Landesarchiv, im Johanniterurbar Band 1 (St. Johann 2) S. 212 vom Jahre 1767.